Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzulegen, warum die Antwort zu der Anfrage (DS-Nr. 10426-13-E1) in der Ratssitzung am 18.07.2013 bis heute nicht beantwortet wurde und wann geplant ist, dies nachzuholen.
Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann hat der Oberbürgermeister die Fragen von Bündnis 90/Die GRÜNEN an die STEAG weitergeleitet?
2. Warum liegen bis heute die Antworten nicht vor? Hat die STEAG die Beantwortung der Fragen abgelehnt? Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung, folgende ergänzende Fragen zu beantworten:
3. Wie bewertet die Stadt Dortmund als Anteilseigner von DSW und DEW den Vorschlag des Vorstands der RAG-Stiftung, Werner Müller, die RAG-Stiftung als Auffanggesellschaft für die unrentablen STEAG-Kohlekraftwerke einzusetzen? Ist der Vorschlag zur strukturellen Änderung der RAG-Stiftung nach Einschätzung der Verwaltung mit der Stiftungssatzung vereinbar?
4. Wie bewertet die Stadt Dortmund als Mit-Anteilseigner der STEAG das "Plädoyer" des Vorstands der RAG-Stiftung, Werner Müller, eine Auffanggesellschaft für alle unrentablen Kohle- und Gaskraftwerke einzusetzen um u.a. Fragen der Stilllegung der KKW und der staatlichen Subventionierung von KKWs zu bündeln? Wäre dieser Vorschlag aus Sicht der Mit-Anteilseigner ein Lösungsvorschlag, von dem die in absehbarer Zeit nicht mehr rentablen STEAG-Kraftwerke profitieren könnten?
5. Rechnen die Dortmunder Anteilseigner DSW und DEW sowie die Verwaltung mit einer Genehmigung der Bez. Reg. Düsseldorf des Auslandgeschäfts, das maßgeblich für positive Geschäftsergebnisse der STEAG ist?
Begründung:
Bündnis 90/Die GRÜNEN haben im Juli dieses Jahres eine Anfrage zur wirtschaftlichen Situation und zum ökologischen Umbau der STEAG gestellt. Nach über 4 Monaten ist noch immer keine Beantwortung erfolgt, obwohl der Oberbürgermeister in der Ratssitzung vom 18.07.2013 die Weiterleitung der Fragen an die STEAG zugesichert hat. Aufgrund der fortwährenden Veränderung der Energiemärkte ist eine zeitnahe Beantwortung von Fragen im Rat notwendig, um einen fundierten Beratungsprozess zur Situation des Beteiligungsunternehmens zu ermöglichen.