Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um eine Stellungnahme zum momentanen Stand von Großpflegestellen für die Betreuung von unterdreijährigen Kindern in Dortmund. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie viele Großpflegestellen gibt es zurzeit in Dortmund?
2) Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Großpflegestelle liegen der Verwaltung vor?
3) Wie sieht das momentane Genehmigungsverfahren für Großpflegestellen aus?
4) Welche Informationen hat die Verwaltung darüber, ob und wie viele Antragsteller aufgrund des Genehmigungsverfahrens ihren Antrag zurückgezogen haben?
5) Welche Schritte unternimmt die Bauverwaltung, um die Einrichtung von Großpflegestellen zu fördern und zu erleichtern?
Begründung: Um den Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz zu erfüllen, müssen auch in Dortmund kurzfristig zusätzliche Plätze geschaffen werden. Ein Baustein dabei können sogenannte Großpflegestellen sein, bei denen sich qualifizierte Tagespflegepersonen zusammenschließen und ihre Leistung in der Regel in angemieteten Räumen anbieten.
Nach unseren Informationen sehen sich dabei private Vermieter großen Hürden im Genehmigungsverfahren gegenüber. Für die Einrichtung einer Großpflegestelle ist eine Umnutzungsgenehmigung beim Bauordnungsamt einzuholen. Dabei werden durch das Bauordnungsamt zumindest teilweise erhöhte Gebührensätze angenommen, da von einem wirtschaftlichen Vorteil seitens des Antragstellers ausgegangen wird. Daneben führt die veränderte Nutzung nach Auslegung des Bauordnungsamtes dazu, dass das gesamte Gebäude, auch wenn es sich bei der Großpflegestelle nur um einen kleinen Teil des Gebäudes handelt, als mindestens kleiner Sonderbau eingestuft wird. Dies hat zur Folge, dass alle erforderlichen Gebühren für Genehmigungen mit einem erhöhten Satz angerechnet werden. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen Maßnahmen am Gebäude, die nichts mit der Großpflegestelle zu tun haben.
Für die Genehmigung einer Großpflegestelle sind zahlreiche Investitionen z.B. in den erhöhten Brandschutz erforderlich, die der Vermieter zu tragen hat. Da bei einer Großpflegestelle nicht zwangsläufig auch von einem wirtschaftlichen Vorteil ausgegangen werden kann, stellt sich für Vermieter die Frage, warum sie Räumlichkeiten für Großpflegestellen zur Verfügung stellen sollten, wenn das Verfahren erschwert ist und nur Nachteile gegenüber einer üblichen Vermietung bringt. Wenn wir den U3-Ausbau wollen, sollten stattdessen Regeln und Verfahren so ausgelegt und vereinfacht werden, dass Menschen ermutigt werden, Großpflegestellen für Kinder einzurichten. Mit