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Thema:  Bauen + Wohnen

Art: Bitte um Stellungnahme

Modernisierungskonzept Wohnungsbestand Speckestraße / Gerlachstraße

Die Gesellschaft „Die Eiche GmbH“ hat den Wohnungsbestand Gemarkung Westerfilde, Flur3, Nr. 1053 (Speckestraße 4 - 10 und Gerlachweg 1) in Dortmund- Westerfilde erworben. Für die Siedlung existiert eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Dortmund.

Auf das Vorkaufsrecht wurde seitens der Stadt verzichtet. Die vorliegende Erklärung zur Abwendung des Vorkaufsrechts enthält die Verpflichtung zur Umsetzung von 9 Maßnahmen zur Verbesserung des Instandhaltungszustandes sowie zum Vermietungsmanagement in 5 Gebäuden mit 8 Geschossen und 112 Wohnungen. Diese Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten durchgeführt bzw. eingeleitet sein.

Bündnis 90/Die Grünen bitten dazu um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Auf welcher Grundlage wird bewertet, inwieweit die Umsetzung der Maßnahmen nach einem Jahr der Vereinbarung entspricht?

2. Gibt es eine Ausfallbürgschaft, wenn die Maßnahmen nach 12 Monaten gar nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden?

3. Gibt es eine andere Sicherung der Umsetzung?

4. Hat der Käufer Unterlagen über die Finanzierung der geplanten Maßnahmen vorgelegt?

5. Wie wird das Unternehmen und die Umsetzung der Maßnahmen durch die Verwaltung begleitet, bzw. kontrolliert?

6. Warum wurde der AUSWI/Rat nicht frühzeitig über den Kaufvertrag vom 10.10.2012 informiert, um gegebenenfalls über die Frage des Vorkaufsrechts entscheiden zu können?

Der Verkauf des Wohnungsbestands Speckestraße an die Eiche GmbH ist das erste Beispiel für einen Verkauf in einem Gebiet mit Vorkaufsrechtssatzung. Das durch die Verwaltung erklärte Teilziel der Abschreckung zunehmender Verkäufe und die Abwendung eines damit drohenden Verwertungskarussels ist nur aufrecht zu halten, wenn der Verzicht auf das Vorkaufsrecht abgestimmt, transparent und einzelfallbezogen geschieht. Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Stadt darf nicht der Normalfall werden. Gerade auch für diese Fälle wurde die Städtische Entwicklungsgesellschaft in enger Kooperation mit der DoGeWo entwickelt und aufgebaut.

7. Wurde ein alternatives Szenario mit der Stadtentwicklungsgesellschaft in Kooperation mit der DoGeWo geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 8. Welche politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen sind notwendig, damit die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Stadtentwicklungsgesellschaft wirklich umgesetzt werden kann?

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