Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 19. Februar sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Rat schließt sich der Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW „E-Scooter müssen auch weiterhin befördert werden“ an.
2. Der Rat fordert den VRR und die DSW 21 auf, das Beförderungsverbot für E-Scooter mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
3. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung in einer umfassenden Machbarkeitsstudie klären lässt, wie E-Scooter am besten zu transportieren sind.
Begründung:
Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass sie sich mit Bussen und Bahnen fortbewegen können. Wer dabei einen E-Scooter benötigt, wird momentan allerdings aufgrund einer fragwürdigen Gefährdungsabschätzung nicht mehr mit Bussen und Bahnen transportiert. Auch der VRR und die DSW 21 haben ein entsprechendes Transportverbot ausgesprochen. Dieses Verbot ist eine nicht hinnehmbare Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen Menschen. Darüber hinaus besteht mit der UN-Behindertenrechts-konvention die Verpflichtung, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. In einigen Städten ist das Transportverbot inzwischen wieder zurück genommen worden.