Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Speisen und Getränke zum Mitnehmen („to Go“) anzubieten. Ausgenommen sind hiervon vorerst kleinere Betriebe mit einer Fläche von maximal 80 Quadratmetern. Die Verpflichtung ist im Sinne der Nachhaltigkeit sicherlich sinnvoll, stellt die gastronomischen Betriebe aber durchaus auch vor einige Herausforderungen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die neue Rechtslage ab 2023 auch so weit in Dortmund bekannt ist, dass das Mehrweggeschirr auch tatsächlich eine Alternative darstellt. In einigen anderen Städten ist bereits von Seiten der Verwaltung angekündigt worden, dass die Gastronomie bei der Etablierung des Mehrweggeschirrs entsprechend unterstützt werden soll.
Aus diesem Grund stellen die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung folgende Fragen an die Verwaltung:
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Sind von der Wirtschaftsförderung/Stadtverwaltung bereits Gespräche mit den entsprechenden Akteuren zur verpflichtenden Einführung von Mehrweggeschirr in der Gastronomie ab 2023 geführt worden?
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Ist von Seiten der Wirtschaftsförderung/Stadtverwaltung die Begleitung der verpflichtenden Einführung von Mehrweggeschirr ab 2023 durch ein entsprechendes Konzept geplant?