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GRÜNE Ratsfraktion
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Thema:  Umwelt + Verkehr Klimaschutz + Energie

Art:  Antrag

Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

  1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.
     
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.
     
  3. Der Rat erwartet die Aufnahme klar definierter qualitativer und quantitativer Ausbauziele für den Radverkehr, die u.a. über die dauerhafte Einrichtung von automatisierten Radverkehrszählstellen und eine engmaschigere Modal-Split-Erhebung (mind. alle 5 Jahre) evaluiert und den Gremien vorgestellt werden.
    Dafür wird im Vorfeld der Ausbaubedarf sowohl für die Velorouten als auch für die Haupt- und Nebenrouten ermittelt und mit einem Zeitplan versehen. Der Zeitplan wird mit dem Ziel Klimaneutralität 2035 synchronisiert.
    Bei Abweichungen und Verzögerungen ist der Fachausschuss zu informieren.
     
  4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.
     
  5. Der Rat beschließt, das Veloroutennetz zeitnah um tangentiale Velorouten zur Verbindung der (Außen-)Bezirke untereinander zu ergänzen. Schülerverkehre werden bei der Erstellung der Hauptrouten als Ziel- und Quellpunkte des Alltagsnetzes berücksichtigt.
     
  6. Der Rat begrüßt, dass die subjektive Sicherheit für alle Radfahrenden im Fokus der Strategie steht. Um diese zu gewährleisten, werden auf Hauptverkehrsstraßen des MIV baulich geschützte Radwege (Protected Bikelanes) geplant. In diesem Sinne wird der Straßenquerschnitt Gehweg - Radweg – Multifunktionszone – Fahrbahn als Qualitätsstandard der getrennten Radwegeführung festgelegt. Hiervon kann aufgrund räumlich-ortspezifischer Gegebenheiten begründet abgewichen werden.
     
  7. Der Rat erwartet, dass die Qualitätsvorgaben für Radwege gemäß der Ratsvorlage “Fahrradstadt Dortmund” (Drucksache Nr. 15619-19) sowohl auf Haupt-, als auch auf Neben- und Freizeitrouten angewandt werden. Die Verwaltung erarbeitet zusätzlich besondere Qualitätsstandards (Mindestbreiten, Beleuchtung, Markierungen) für die Velo- und Hauptrouten als Hauptachsen des Radverkehrs.
     
  8. Bei Hauptverkehrsstraßen des MIV werden die Knotenpunkte standardmäßig als geschützte Knotenpunkte gestaltet. Bei Nebenstraßen des MIV werden an Knotenpunkten zu anderen Nebenstraßen durchgezogene Gehwege oder hochgesetzte Kreuzungen realisiert. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind bauliche Lösungen in Form von seitlichen oder in der Fahrbahnmitte befindlichen Aufpflasterungen vorzusehen.
     
  9. Der Rat bittet die Verwaltung:
    - zu prüfen, wo im Sinne einer einfach und schnell umsetzbaren Lösung bei
      mehrspurigen Straßen Kfz-Fahrspuren reduziert und in Fahrradstreifen
      umgewandelt werden können
    - die aktuellen Planungen durch Überlagerung des Radzielnetztes mit dem
      bestehenden Straßenverkehrsnetz (des MIV) auf potenzielle Konfliktstellen zu
      überprüfen und Vorschläge zur konfliktfreien, kreuzungsarmen Führung beider  
      Verkehrsträger zu erarbeiten.
    - den Kriterienkatalog des JAP (Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes) mit der
      Zielsetzung einer vorrangigen und zielgerechten Umsetzung des Radzielnetzes
      als priorisiertes Projekt im Sinne des Masterplans Mobilität zu überprüfen. 
     
  10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.
     

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