Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Änderung des bereits vorliegenden Antrags 06768-12-E3 in folgenden Punkten:
1. Bei der Entwicklung von Kreativstandorten und -arealen ist grundsätzlich eine Prüfung zwischen den Alternativen Neubau und Umbau einer Bestandsimmobilie im Umfeld durchzuführen.
2. Die freien Flächen auf städtischem Grund in Kreativarealen werden für temporäre Aktivitäten und mobile Architekturen sogenannten Pionieren der Kunst und Kreativwirtschaft zu günstigen Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt bis eine Vermarktung und Bebauung der Flächen erfolgt.
3. bleibt unverändert