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Thema:  Stadt + Rat

Art:  Antrag

Masterplan Kommunale Sicherheit

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des unten stehenen Antrags in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 07.02.2023, als Empfehlung an den Rat.

Zusammensetzung des Lenkungskreises
1.    Der Rat der Stadt beschließt über die Mitglieder des Lenkungskreises. Dem Rat wird dazu eine Liste mit den Namen der vorgeschlagenen Mitglieder zum Beschluss vorgelegt.
2.    Dem Lenkungskreis sollen folgende weitere Personen angehören beziehungsweise für die Mitarbeit im Lenkungskreis angefragt werden:
a.    Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt und eine Vertreter*in der Frauenberatungsstelle,
b.    Der Beauftragte für Demokratie, Vielfalt und Toleranz,
c.    Ein*e vom Behindertenpolitischen Netzwerk benannte*r Vertreter*in,
d.    Ein*e vom Integrationsrat benannte*r Vertreter*in,
e.    Ein*e vom Seniorenbeirat benannte Vertreter*in,
f.    Ein*e vom Jugendring benannte Vertreter*in,
g.    Jeweils ein*e Vertreter*in jeder Ratsfraktion,
h.    Ein*e Vertreter*in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände,
i.    Ein*e Vertreter*in für die Interessen von Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen sind (zum Beispiel BODO, Gasthaus, …),
j.    Ein*e Vertreter*in als Interessenvertretung für drogengebrauchende Menschen (zum Beispiel Aidshilfe),
k.    Ein*e Vertreter*in als Interessenvertretung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte,
l.    Ein*e Vertreter*in von der LSBTIQ-Koordinierungsstelle
m.    Ein*e Vertreter*in für die Interessen der Dortmunder Religionsgemeinschaften (zum Beispiel “Dortmunder Dialog der Abrahamsreligionen”).
Handlungsfelder
3.    Der Rat begrüßt, dass die inhaltlichen Themenschwerpunkte für jedes Handlungsfeld lediglich einen ersten Vorschlag darstellen und “vorab oder im laufenden Prozess angepasst werden” können.
4.    Es soll insbesondere möglich sein, dass sich aus den Quartierslaboren weitere Themenschwerpunkte ergeben.
5.    Die Verwaltung berichtet dem ABöOAB, sobald der Lenkungskreis die Themenschwerpunkte definiert hat.
6.    Unter dem vorgeschlagenen Themenschwerpunkt 1.2 (“Prävention durch städtebauliche Maßnahmen”) soll auch der Aspekt “Aufenthaltsangebote im öffentlichen Raum für unterschiedliche Nutzungsgruppen” beraten werden.
7.    Unter dem vorgeschlagenen Themenschwerpunkt 2.1 (Präsenz vor Ort) sollen die Dortmund-Guides als weiterzuentwickelnde und zu stärkende Maßnahme beraten werden.
8.    Unter dem vorgeschlagenen Themenschwerpunkt 2.3 (“Sauberkeit in Dortmund”) soll der bestehende Bußgeld-Katalog beraten werden.
9.    Die unter dem Themenschwerpunkt 2.4 genannten Bereiche (“Prostitution, Alkohol und Drogenkonsum „aggressives Betteln“) sollen als separate Themenschwerpunkte aufgeführt und beraten werden. Der Themenschwerpunkt Prostitution wird aus dem Handlungsfeld 2 ins Handlungsfeld 1 verschoben und in “Sicherheit für Sexarbeiter*innen” umbenannt.
10.    Punkt 2.6 wird umbenannt in “Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus”, die Unterpunkte 2.6.1 bis 2.6.3 werden gestrichen
11.    Der vorgeschlagene Themenschwerpunkt 2.7 (“Widerstände gegen Ordnungs- und Rettungskräfte”) wird in “Herabwürdigungen von und Angriffe auf Ordnungs- und Rettungskräfte” umbenannt.
12.    Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.9.3 “nicht motorisierter Verkehr und Fußgänger*innen” ergänzt
13.    Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.10 “Sicherheit von Frauen” ergänzt.
14.    Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.11 “Sicherheit von LSBTIQAP+” ergänzt.
15.    Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.12 “Sicherheit in Gemeinschaftsunterkünften” ergänzt.
16.    Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.13 “Sicherheit von Menschen auf der Straße und in Übernachtungsstellen” ergänzt.
17.    Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.14 “Sicherheit vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit” ergänzt
18.    Als weiterer vorgeschlagener Themenschwerpunkt wird 2.15 “Vertrauen in Ordnungs- und Rettungskräfte stärken. Dialog mit Bevölkerung ausweiten.” ergänzt.

Weitere Aufgaben des Lenkungskreises
19.    Der Lenkungskreis berät über eine von der Verwaltung zu erstellende kurze Auswertung des ersten Masterplans Kommunale Sicherheit.
20.    Der Lenkungskreis soll beraten, wie in Zukunft eine stärkere und dauerhafte Beteiligung der Kommunalpolitik an den sicherheitspolitischen Entscheidungen sowohl auf der Ebene der Gesamtstadt als auch auf Ebene der Stadtbezirke bewirkt werden kann.
21.    Die Verwaltung legt dem Lenkungskreis dazu eine Übersicht über entsprechende sicherheitspolitische Gremien in anderen Großstädten in NRW (Arbeitsstruktur, Fachgruppen, Teilnehmer*innen et cetera) sowie eine Übersicht über in Dortmund bereits existierende Gremien vor, die sich mit der Sicherheit in der Stadt beschäftigen.
22.    Der Lenkungskreis soll darüber beraten, wie ein Monitoring von Verdrängungseffekten sicherheitspolitischer Maßnahmen gestaltet werden kann.

Quartierslabore und Beteiligung
23.    Vor der Durchführung der nächsten Quartierslabore wird dem zuständigen Fachausschuss und den Bezirksvertretungen eine Konzeption zur Beschlussfassung vorgelegt.
24.    In der Konzeption zur Durchführung der Quartierslabore soll dargestellt werden,
a.    wie die Kommunalpolitik im Vorfeld der Durchführung eines Quartierslabors informiert und gegebenenfalls beteiligt wird,
b.    in welcher Form auch über digitale Beteiligungsformate Eingaben von Einwohner*innen möglich sind und wie diese veröffentlicht und bewertet werden.
c.    wie Verbände, Vereine, sowie Jugend- und Sozialarbeit in den Quartieren in die Labore eingebunden werden sollen.
1.    Die Verwaltung stellt dar in welcher Form das neue Beteiligungstool der Stadt zur Unterstützung des Masterplanprozesses beitragen kann.

26.    Begründung
Für die Stadtgesellschaft ist im Umgang mit der kommunalen Sicherheit ein breiter Konsens anzustreben. Dazu ist ein umfassender Beteiligungsprozess notwendig und wichtig. Insofern ist es für die Überarbeitung des Masterplans Kommunale Sicherheit mehr als sinnvoll, zum Beispiel durch Quartierslabore einen breiten Konsens herzustellen. Laut Vorlage ist der Lenkungskreis "aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Dezernate, Sicherheits- und Justizbehörden und Vertreterinnen und Vertretern des Handels und der Wirtschaft zu bilden”. Es ist ein Ungleichgewicht, dass dem Lenkungskreis keine sozialen Akteur*innen /gesellschaftliche Communities angehören sollen. In Anbetracht der Diskussionen rund um die Innenstadt ist dies für die Erarbeitung eines in der Stadtgesellschaft akzeptierten Masterplans aber notwendig.
Laut Vorlage soll “[d]er Lenkungskreis [..] fachlich breiter aufgestellt werden und stärker kommunale Erkenntnisse unter dem Blickwinkel von Diversität, Integration und Inklusion berücksichtigen.” Dies wird nur möglich sein, wenn in den Lenkungskreis auch Personen eingebunden werden, die diese Perspektiven in die Diskussionen einbringen können.
Der Krieg in der Ukraine wird als Grund für den Reformbedarf des Masterplans angeführt. Bei den Handlungsfeldern findet sich davon aber nichts. Daher soll auch der Vorschlag “Sicherheit in Gemeinschaftsunterkünften” aufgenommen werden.
Prostitution ist nicht per se eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dieser Eindruck entsteht aber in der Aufzählung der Handlungsfelder. Aus diesem Grund soll das Handlungsfeld in “Sicherheit für Sexarbeiter*innen” umbenannt werden.
Rechtsextreme Einstellungen bzw. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die sich in entsprechendem Verhalten gegenüber anderen äußern (Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Gewalt) werden nicht als Schwerpunkt der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit ausdrücklich ausgewiesen (sondern quasi in einem Atemzug mit „Linksextremismus genannt). Das entspricht in keiner Weise der Situation in Dortmund, weil die Bedrohungslage durch Rechtsextremisten nicht wider gespiegelt wird. U. a. zur Unterstützung und Anerkennung für die städtische Koordinierungsstelle und die vielen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen ist es notwendig, dass der Masterplan einen Schwerpunkt beim Rechtsextremismus setzt.  

 

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