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Masterplan Integration

Bündnis 90/Die Grünen stellen zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung :

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegende Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.03.07 im Rahmen des Masterplanes Integration fünf Projektgruppen zu den Themenschwerpunkten „Schule/Ausbildung/Beschäftigung“, „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“, „Sprachförderung“, „Kinder und Jugendliche“, „politische Partizipation von Migranten“ und „interkulturelle Öffnung“ eingerichtet, deren Projektarbeit zum größten Teil schon in 2008 beendet sein sollte.

Der Fachausschuss bittet die Verwaltung in der Ausschusssitzung um entsprechende Schlussberichte und Zwischenberichte zur Arbeit in den fünf Projektgruppen.

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, zur ursprünglichen Vorgehensweise eines beteiligungsorientierten und publikumsoffenen Verfahrens, wie in der Vorlage „Masterplan Integration – Zwischenbericht: Sachstand und Planungen für das Jahr 2007“ (Drucksache-Nr. 07553-07) beschrieben, zurückzukehren.

Dabei ist die Einbindung aller relevanten Akteure, insbesondere des Ausländerbeirates und der freien Träger, unerlässlich. Im weiteren Masterplan-Prozess sind die bereits erzielten Ergebnisse aus den Projektgruppen in 2007 und den folgenden Arbeitsgremien dem Rat der Stadt und den zuständigen Fachausschüssen vor der Umsetzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt fest, dass die Landesregierung bis heute die Einrichtung von sog. Integrationsräten in den Städten verhindert.

Das Land NW hat weder den § 27 GO NW entsprechend verändert, noch hat das Innenministerium NW der Stadt Dortmund zwischenzeitlich die Anwendung der Experimentierklausel aus § 129 GO NW in dieser Angelegenheit gestattet.

Um die erforderlichen Änderungen in der Gemeindeordnung zur Einrichtung von Integrationsräten für die nächsten Wahlen wirksam werden zu lassen, empfiehlt der Fachausschuss dem Rat der Stadt die Landesregierung aufzufordern, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 27 GO NW vorzulegen, der die vom Rat der Stadt auf Anregung des Ausländerbeirates der Stadt Dortmund bereits beschlossenen Mindestanforderungen an einen Integrationsrat für Dortmund enthält.

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