B90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die im Konjunkturpaket des Bundes vorgesehene Förderung kommunaler Investitionen. Er äußert seine Überzeugung, dass kommunale Investitionen den zentralen Beitrag zur Stärkung der lokalen und regionalen Wirtschaft leisten. Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund sieht in dem Konjunkturpaket die Chance, dass die Stadt mit den Mitteln wichtige Zukunftsinvestitionen und Sanierungen in die Wege leiten kann, die einen Beitrag zu den Kernzielen der Dortmunder Kommunalpolitik leisten, wie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bildung, Kinderbetreuung sowie Energieeffizienz und Klima- und Lärmschutz oder andere Verbesserung städtischer Infrastruktur.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land auf, alle auf Basis der Bund/Ländervereinbarung zulässigen Einsatzfelder auch in Nordrhein-Westfalen zum Zug kommen zu lassen. Dabei sollen auch kleine, einfach und schnell zu beauftragende Maßnahmen möglich sein, die helfen, den kommunalen Investitionsstau aufzulösen und die lokale Wirtschaft unmittelbar zu unterstützen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, den Kommunen im Rahmen der festgelegten Handlungsfelder möglichst viel Entscheidungsspielraum für das jeweilige kommunale Investitionspaket zu geben. Die Umsetzungsregelungen müssen so ausgestaltet sein, dass die Maßnahmen kurzfristig geplant und schnell realisiert werden können. Die Kommunen wissen selbst am besten, in welchen Feldern und wie dies geschehen sollte. Zu starke Einschränkungen und ein zu kompliziertes Verfahren ist zu vermeiden. Verwendungsnachweise und zeitliche Fristen müssen so gestaltet sein, dass die Kommunen mit vertretbarem Verwaltungsaufwand und ausreichend Zeit in der Lage sind, die Projekte förderunschädlich abzuschließen.
5. Die vorgeschlagenen Lockerungen des Vergaberechtes finden die volle Unterstützung des Rates der Stadt Dortmund. Der Rat erwartet von der Landesregierung, dass die vom Bund vorgeschlagene Liberalisierung des Vergaberechts auch in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Denn nur so wird tatsächlich gewährleistet, dass auch der örtliche Mittelstand und allen voran die in Dortmund ansässigen Handwerksbetriebe von dem Investitionsprogramm profitieren können.
6. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Stadtverwaltung auf, jetzt die Voraussetzungen für die schnelle Umsetzung des Investitionsprogramms in Dortmund zu schaffen. Vorhandene Prioritätenlisten sind zu aktualisieren. Ziel muss es sein, in der Ratssitzung am 26. März konkrete Projekte zu beschließen. Zuvor ist den Bezirksvertretungen ausreichend Zeit für eine stadtbezirksrelevante Priorisierung von Maßnahmen zu geben.
7. Der Rat der Stadt Dortmund betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass für dieses
Jahr terminierte Maßnahmen nicht durch die Umsetzung des Konjunkturpakets verzögert
oder aufgeschoben werden dürfen. Deshalb sind ausreichende Planungskapazitäten vorzuhalten;
gegebenenfalls sind Aufträge für Projekte aus dem Konjunkturpaket extern zu vergeben.