Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses die konkreten Regelungen und Arbeitshilfen zur Gewährung von Leistungen der Lernförderung des Bildungspakets darzustellen.
Zusätzlich bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Die Verwaltung wird aufgefordert, den Spielraum der gesetzlichen Regelungen des Bildungspakets so weit wie möglich zugunsten einer Gewährung von Lernförderung für GesamtschülerInnen auch unterhalb der neunten Klasse zu nutzen.
2) Der Sozialausschuss der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, die Regelungen des Bildungs- und Teilhabepaktes hinsichtlich der Leistungen auf Lernförderung so nachzubessern, dass Förderungen auch für GesamtschülerInnen unterhalb der neunten Klasse rechtlich einwandfrei gewährt werden können.
Begründung:
Die Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets sehen vor, dass die Gefährdung der Versetzung Voraussetzung für die Bewilligung der Lernförderung ist.
An Gesamtschulen ist ein Sitzenbleiben bis zur Klasse 9 nicht möglich. In der Konsequenz bedeutet dies, dass anspruchsberechtigte SchülerInnen an Gesamtschulen von einer Förderung vor der Klasse 9 ausgeschlossen sind, obwohl sie eventuell aufgrund ihrer schulischen Leistungen eine solche Förderung benötigen würden. In der Praxis wird der Spielraum der momentanen Regelungen anscheinend unterschiedlich ausgelegt. So wird laut Presseberichten in Bochum eine entsprechende Förderung für GesamtschülerInnen gewährt, in Dortmund jedoch nicht. Notwendig ist deshalb eine grundsätzliche gesetzliche Regelung, mit der auch eine rechtliche einwandfreie Förderung von GesamtschülerInnen unterhalb der Klasse 9 möglich ist.