Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Abstim-mung des folgenden Antrags:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – erfolgt nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Stattdessen soll ein reguläres B-Plan-Verfahren einschließlich umfassender Umweltprüfung unter Beteiligung der Naturschutzverbände und des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
2. Im Entwurf des Landschaftsplans wird die Ausweisung eines zusätzlichen Schutzstreifens zum Rüpingsbach unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen als ein raumbezogenes Ziel der Landschaftsentwicklung definiert. Dem Rüpingsbach soll deshalb im nördlichen Bereich durch eine Verschiebung, bzw. Rücknahme der Bebauung entsprechend mehr Raum gegeben werden.