Das Bundesministerium der Justiz ist nun auch in der Internet-Ära angekommen und hat sich des leidigen Themas "Impressumspflicht" angenommen. Auf der Website http://www.bmj.de/musterimpressum erfährt der geneigte Leser, welche Vorstellungen das Ministerium von einem korrekt gestalteten Impressum hat.
Bleibt zu hoffen, dass Websites, deren Impressum den Angaben des Ministeriums genügen, zukünftig von Abmahnungen verschont bleiben.
Aber: damit das Ministerum keinen Ärger bekommt wenn es dann doch falsche Angaben gemacht hat schreibt es auch gleich auf seine Website: "Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht." Da ist die Frage nicht weit: wofür eigentlich das Ganze?