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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art: Bitte um Stellungnahme

Leistungen der Straßenreinigung

Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Frage, wie die im Straßenreinigungsverzeichnis festgelegten Leistungen der Reinigung durch die EDG nachgehalten werden.

Weiterhin bitten Bündnis 90 / Die GRÜNEN um eine Erläuterung, wer für die Reinigung der Rasenstreifen zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg, beispielsweise an der Nortkirchenstraße, verantwortlich ist.

Begründung: Im EDG-Jahresbericht 2012 heißt es auf S. 17: „Zu den Pflichten gehören die Straßenreinigung gemäß Satzung, zum Teil bis zu sechsmal wöchentlich“. Grafisch dargestellt sind in dem Bericht 2.140 km Straßen (Fahrbahnen und Gehwege) sowie 4.000 km Gehwege. Auf der Stockumer Straße und der Nortkirchenstraße wurde mehrfach eindeutig erkennbarer Unrat wie Glasscherben o.ä. festgestellt. Zwischen Auftreten der Verschmutzung und Reinigung lag mindestens eine Woche. Die angeführten Straßenzüge werden im Straßenreinigungsverzeichnis 2013 als überörtliche Straßen (C) jedoch mit 2mal wöchentlicher Reinigung aufgeführt. Da zu vermuten ist, dass es sich bei den oben geschilderten Fällen nicht um Einzelfälle handelt, muss davon ausgegangen werden, dass die Stadt für Leistungen zahlt, die seitens der EDG nicht erbracht werden. Die Beteiligungsverwaltung sollte ein großes Interesse an der Übereinstimmung von beauftragten zu gezahlten Leistungen haben.

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