Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Umgang des Ordnungsamtes mit der landesweiten Webseitewww.lebensmitteltransparenz-nrw.de.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie viele Betriebe sind seit dem 1. September 2012 vom Ordnungsamt im Rahmen der Lebensmittelüberwachung überprüft worden?
2) Bei wie vielen dieser Dortmunder Betriebe sind Bußgeldbescheide von mindestens 350,- Euro verhängt worden?
3) Aus welchen Gründen sind diese Bescheide verhängt worden?
4) Warum sind diese Betriebe nicht auf der landesweiten Liste www.lebensmitteltransparenz-nrw.de aufgeführt?
5) Welche Informationen hat die Verwaltung über den Umgang anderer Kommunen hinsichtlich der Auflistung von Betrieben mit Bußgeldbescheiden von mindestens 350,- Euro?
6) Wie bewertet die Verwaltung den Nutzen der Liste für die VerbraucherInnen?
7) Wie wird die Verwaltung in Zukunft mit der Einstellung von betroffenen Betrieben auf der erwähnten Liste umgehen?
Begründung:
Seit dem 1. September 2012 sollen die BürgerInnen in NRW landesweit auf der Webseite www.lebensmitteltransparenz-nrw.de nachlesen können, welche Gaststätten, Imbissbuden, Bäckereien und Futtermittelhersteller gravierende Mängel in Sachen Sauberkeit, Lagerung und Kühlung von Lebensmitteln aufweisen. Wenn Kontrolleure, die meist im Auftrag lokaler Ordnungsämter ohne Voranmeldung testen, einen Bußgeldbescheid von mindestens 350 Euro verhängen, müssen auf der Internet-Warnliste der Name, die Adresse und der Grund für die Beanstandung veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden auf der Seite auch die Betriebe aufgeführt, die ihre Mängel beseitigt haben. Die Informationen werden von den zuständigen Behörden (Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte; LANUV) in eigener Verantwortung eingestellt. Auf der o.g. Seite des Ministeriums findet sich mit Stichtag 6. März 2013 kein einziger Eintrag aus Dortmund.