Nach Informationen, die der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vorliegen, macht die Partei „Die RECHTE“ mobile Lautsprecherwerbung für die Bundestagswahl am 22. September. Dabei ist am 26. August nach Aussagen von Ohr- und Augenzeugen gegen 12.30 Uhr über den Lausprecherwagen der RECHTEN auf der Huckarder Straße auch massiv für den Aufmarsch von Neonazis am 31. August in Dortmund geworben worden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Auf welchem rechtlichen Hintergrund ist Lautsprecherwerbung vor einer Wahl erlaubt?
2) Muss für die Lautsprecherwerbung eine Genehmigung beantragt werden. Wenn ja, wie und bei wem?
3) Wenn ja: Hat die Partei DIE RECHTE eine solche Genehmigung beantragt und erhalten?
4) Inwieweit ist rechtlich über die mobile Lautsprecherwerbung auch Werbung für eine unabhängig von der Wahl stattfindende Veranstaltung, in diesem Fall einen Nazi- Aufmarsch, erlaubt?
5) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, auch im Nachhinein gegen einen eventuellen Missbrauch des Rechts auf Lautsprecherwerbung vor einer Wahl vorzugehen?