B90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen des Rates der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Lärmbelastung an der A2 zwischen Dortmund Nord-Ost und Mengede seit dem sechsspurigen Ausbau massiv zugenommen hat. Der Ausschuss erklärt seine Solidarität mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern.
Die vom A2-Lärm betroffenen Menschen haben ein Anrecht darauf, dass in einem koordinierten Verfahren alle Entscheidungsgrundlagen zusammengetragen, erneut bewertet und Maßnahmen ergriffen werden, um die Wohn- und Lebenssituation wieder erträglich zu gestalten.
Deshalb fordert der Ausschuss die mit dem Betrieb von Autobahnen befassten Behörden des Bundes und des Landes eindringlich auf, die gegenseitige Zuweisung von Zuständigkeiten zu beenden und sich des Problems gemeinsam anzunehmen.
Der Ausschuss fordert die Behörden auf, insbesondere den Einsatz von offenporigem Asphalt („Flüsterasphalt“), die Erhöhung der Lärmschutzwände und die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu prüfen.
Begründung:
Seit dem sechsspurigen Ausbau der A2 bei Dortmund klagen Anwohner in den Dortmunder Stadtteilen Brechten, Holthausen und Mengede über ein erhöhtes Lärmaufkommen. Betroffen sind Anliegerinnen und Anlieger der A2 zwischen Dortmund Nord-Ost und im nördlichen Bereich von Mengede. Die Lärmbelastung ist in den bewohnten Gebieten so stark gestiegen, dass Gärten, Balkone und Terrassen nicht mehr genutzt werden können, selbst Gespräche im Freien sind oft nicht möglich.
Die Anlieger – zum Beispiel die in der „Interessengemeinschaft Lärmgeschädigter der A2 in Dortmund-Brechten“ organisierten – fordern deshalb Lärmmessungen, den Einsatz von offenporigem Asphalt („Flüsterasphalt“) sowie die Erhöhung der Lärmschutzwände.
Im Bereich Brechten stellten sich bei einer Informationsveranstaltung Ende April 2008 Vertreter des Landesbetriebs Straßen.NRW auf den Standpunkt, dass auf der Grundlage von Berechnungen schallschützende Maßnahmen ergriffen worden seien, die keinerlei Ergänzung bedürfen. In einer Antwort auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Gerda Kieninger stellte die Landesregierung fest, „dass mit den im Zuge des 6-streifigen Ausbaus realisierten aktiven Lärmschutzanlagen eine wahrnehmbare Reduzierung des Lärmpegel eintritt.“ Der Bundesverkehrsminister stellte fest: „Die Lärmschutzberechnung der für die Planung und Bauausführung der A2 zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein- Westfalen entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Ergebnisse sind nachvollziehbar und seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Straßenbau und Stadtentwicklung nicht zu bemängeln. Ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Abwägung, im unmittelbaren Nahbereich der A2 zusätzliche passive Schutzmaßnahmen in die Berechnung und Dimensionierung aktiver Schallschutzmaßnahmen einzubeziehen. Dies entspricht der üblichen und bundesweit einheitlichen Vorgehensweise. Die Ergebnisse der Lärmberechnungen zeigen, dass sich der Verkehrslärm nach Fertigstellung der A2 - auch auf die Prognoseverkehrsbelastung ausgerichtet – spürbar reduziert. Eine Nachbesserung des Lärmschutzes zu Lasten des Bundes kann aus den vorgenannten Gründen nicht erfolgen.“