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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art:  Bitte um Stellungnahme

Lärmblitzer

Für einen Großteil der Menschen in Dortmund sind zu laute Autos und Motorräder eine Belastung. Frankreich führt ab 2023 landesweit den Einsatz sogenannter Lärmblitzer ein. Auch die Schweiz hat nun den Einsatz neuer technischer Maßnahmen beschlossen. So funktionieren die Lärmblitzer: Wer lauter ist als der zulässige Lautstärkepegel, wird geblitzt. Bei Überschreiten der Lärmgrenze kann – wie bei einem Blitzer – eine automatische Identifizierung des betreffenden Fahrzeugs erfolgen. Durch die Koppelung an eine Kamera und ein System zur Kennzeichenerfassung soll die Identifizierung lauter Verkehrsteilnehmer*innen möglich sein. Die Kamera ermöglicht zudem eine Unterscheidung unterschiedlicher Kraftfahrzeugtypen (PKW, Motoräder, LKW).

Bereits jetzt ist das Verursachen von unnötigem Lärm nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Lärm machen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Laut neuem Bußgeldkatalog ist für das Verursachen von unnötigem Lärm im Straßenverkehr ein Bußgeld von bis zu 100 Euro vorgesehen.

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten daher die Verwaltung,

  1. die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung von Lärmblitzern beziehungsweise automatischen Schallemissionskontrollvorrichtungen zu prüfen und darzustellen. Dabei soll sowohl auf eine reine Visualisierung des erzeugten Lärms (in Analogie zu den Dialogdisplays), als auch auf eine mögliche Sanktionierung eingegangen werden.
  2. hierüber mit dem Land NRW Gespräche aufzunehmen und sich um den Einsatz und die Erprobung im Rahmen eines Modellprojektes zu bewerben.
  3. dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzung zu diesem Thema Bericht zu erstatten.

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