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+++ Kurz und knapp aus dem Rat +++

 

Mehr Luftqualität durch eine emissionsfreie Innenstadt

Dortmund wird sich als Modellkommune für das Landesförderprogramm „Emissionsfreie Innenstadt“ bewerben. Das haben GRÜNE, SPD und die Linken/Piraten jetzt im Rat beschlossen. Die CDU hat die Vorlage erwartungsgemäß abgelehnt. Mit der Begründung, dass der Autoverkehr durch das vorgelegte Konzept zu sehr eingeschränkt würde. Dabei ist das Bewerbungskonzept auf einen größtmöglichen Kompromiss ausgelegt und wird allein noch nicht dafür sorgen, dass sich die Luftqualität in Dortmund entscheidend verbessert.

Wir hatten deshalb in der letzten Ratssitzung einen Antrag zur Verbesserung der Luftqualität gestellt, dem nach  Beratungen in den Ausschüssen jetzt in fünf von sechs Punkten - zusammen mit einem ergänzenden Antrag der SPD -  zugestimmt wurde.  Unter anderem ist die Bezirksregierung jetzt aufgefordert, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen. Dies gilt auch für den kommunalen Luftreinhalteplan.  Zudem sollen auch Maßnahmen aus anderen Städten bewertet und auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.

Das Thema werden wir auch am 3.7.2017 bei unserem GRÜNEN Ratschlag  zum Themen Luftqualität und Verkehrswende diskutieren.

 

Grünes Licht für den H-Bahn-Betrieb an Samstagen

Drei Fraktionen waren sich einig: Die H-Bahn auf dem Campus muss auch an Samstagen fahren, um für die Studierenden an der TU ein zusätzliches Mobilitätsangebot zu schaffen. Dem Rat lag ein entsprechender Antrag der GRÜNEN vor. Außerdem hatten SPD und Linke/Piraten zusätzliche Anträge vorgelegt, die allesamt mit Mehrheit, gegen die CDU, angenommen wurden.
Beschlossen wurde, dass DSW21 jetzt unter Prüfung von Synergien und weiterer Finanzierungsmöglichkeiten auch samstags eine Verbindung durch die H-Bahn insbesondere am Campus bereitstellt. Betriebszeiten sowie Taktung  sollen in Absprache mit der Studierendenvertretung ermittelt werden. Am Ende soll die H-Bahn als „normales“ Verkehrsangebot in das Netz Eingang finden.


Die DSW21 hatte nach einem dreimonatigen Probebetrieb das Angebot an Samstagen aus Kostengründen abgelehnt. Versuchsaufstellung und Ergebnis konnten aber die Studierenden und die drei Fraktionen im Rat nicht überzeugen.

 

EM-Bewerbung mit Knebelvertrag

Wir würden gerne die Fußballeuropameisterschaft 2024 in Dortmund ausrichten – aber nicht um jeden Preis. Die vorliegenden Unterlagen  lassen befürchten, dass die Stadt einen großen Teil der anfallenden Kosten selber tragen muss. Der Oberbürgermeister selber hatte in der Öffentlichkeit von Kosten bis zu 30 Millionen Euro gesprochen. Vor diesem Hintergrund und der seit Jahren angespannten Haushaltslage der Stadt halten wir es für unverantwortlich, für eine Bewerbung zur EM mit unübersehbaren finanziellen Folgen zu stimmen

Der DFB hat die Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen inzwischen bis zum 10 Juli verlängert.  Im weiteren Verfahren soll nun versucht werden, die Anforderungen und Kosten für die Stadt bis dahin zu konkretisieren. Die GRÜNE Fraktion wird auf dieser Grundlage die Teilnahme an der EM dann erneut beraten.

 

Keine Abschiebungen nach Afghanistan

Auf Antrag der GRÜNEN Fraktion hat der Rat mit Mehrheit die Forderung nach einem sofortigen Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan unterstützt. Hintergrund des Antrags ist die verheerende Sicherheitslage, die durch den terroristischen und menschenverachtenden Sprengstoffanschlag Mitte dieser Woche in Kabul noch einmal deutlich geworden ist. Laut UNHCR ist inzwischen das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen. Fast täglich finden (Selbstmord-) Attentate auf Märkten, öffentlichen Plätzen u.a. statt, die ein friedliches und normales Leben unmöglich machen und bei denen zunehmend zivile Opfern zu beklagen sind, unter ihnen viele Kinder. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist so kritisch, dass deshalb keine Abschiebungen stattfinden dürfen.

Vor diesem Hintergrund hat der Rat die Bundesregierung aufgefordert, das Rückführungsabkommen mit der Islamischen Republik Afghanistan auszusetzen und von Abschiebungen abzusehen. Zusätzlich soll das Land NRW die eigenen Möglichkeiten als Bundesland nutzen und nach Paragraph 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes einen dreimonatigen Abschiebestopp erlassen.

Und auch die städtische Ausländerbehörde soll im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleibemöglichkeit von Betroffenen ausschöpfen und humanitäre Aspekte würdigen.

 

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