Kommunales Wahlrecht für Migrant*innen
In Dortmund leben über ca. 90.000 nichtdeutsche Menschen, davon ca. 35.000 aus Ländern der EU. Die restlichen über 55000 leben und arbeiten zum großen Teil seit vielen Jahren hier, dürfen aber nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen. Damit sind sie von der Gestaltung ihres Lebensmittelpunktes ausgeschlossen. Das haben wir als GRÜNE schon lange und oft bemängelt.
Für uns ist klar, dass alle Menschen, die einige Jahre an einem Ort wohnen, auch das Wahlrecht erhalten sollen. Das hat auch einen positiven Effekt auf die Integration. Die Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht ist deshalb schon lange Teil des Grünen Programms. Im Dortmunder Rat haben wir bereits vor 10 Jahren eine entsprechende Resolution eingebracht. Deshalb haben wir auch in der Sitzung des Rates am Donnerstag gerne den Antrag des Integrationsrates unterstützt, sich der Initiative des Landesintegrationsrats und des DGB anzuschließen: “Hier, wo ich lebe, will ich wählen!“
Direktvergabe braucht die richtige Gesellschaftsform
Wir GRÜNE wollen, dass die Dortmunder Stadtwerke (DSW21) auch weiterhin für Busse und Bahnen in Dortmund zuständig sind. Aus unserer Sicht ist der öffentliche Personennahverkehr eine grundlegende Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und sichert zudem die Arbeitsplätze bei DSW21. Um die Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die eigenen Stadtwerke rechtssicher zu gestalten, haben wir die Umwandlung der Gesellschaftsform der DSW21 von der jetzigen AG in eine GmbH beantragt. Kontrolle und Eingriffsmöglichkeit der Stadt „wie bei einer eigenen Dienststelle“ sind dann – wie die EU es fordert - gegeben. Denn die Rechtsform der DSW als AG steht genau dieser eingeforderten Kontrolle entgegen: Nach Aktienrecht ist der Vorstand keiner Weisung unterworfen.
Für diese rechtssichere und unkomplizierte Lösung gab es erwartungsgemäß keine Mehrheit im Rat. Stattdessen wurde auf Drängen der DSW21 die komplizierte und zeitintensive Variante des „mehrpoligen Kontrollmodells“ vorgelegt, bei der nicht nur wir GRÜNE Zweifel an der Rechtssicherheit haben. Neben einer Vorprüfung durch die EU wurde deshalb auch gleich ein Plan B in die Vorlage aufgenommen. Damit war die Mehrheit des Rates offenbar zufrieden, lehnte unseren Antrag ab und stimmte der Vorlage zu.
Handlungsfeld Flüchtlinge
Für die Sitzung des Rates hatte die Verwaltung abschließend eine über hundertseitige Vorlage vorgelegt, in der der gesamte Bereich der Versorgung von Flüchtlingen detailliert dargestellt worden ist. Zurzeit leben bereits über 6000 kommunal unterzubringende Flüchtlinge in Dortmund.
Das Papier zeigt eindrucksvoll, welche Entwicklungen es durch die stark gestiegene Zahl von Flüchtlingen im letzten Jahr gegeben hat. Viele der darin aufgeführten Inhalte haben wir als GRÜNE in den letzten Monaten beantragt und mit auf den Weg gebracht: Bei der Unterbringung und Wohnraumversorgung, bei der Gesundheitsversorgung oder auch bei den Betreuungs- und Schulplätzen für Kinder und Jugendliche. Vieles davon ist bereits auf einem guten Weg, es gibt aber aus GRÜNER Sicht auch noch Verbesserungsnotwendigkeiten. Das betrifft zum Beispiel die Einführung einer Gesundheitskarte, die es in anderen Städten bereits gibt. Wichtig ist für uns auch der Ausbau der Plätze in Kindertageseinrichtungen, nicht nur, aber auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Hier werden wir die Möglichkeit mobiler Betreuungsangebote weiter thematisieren. Und auch den lange vernachlässigten sozialen Wohnungsbau haben und werden wir mit Anträgen begleiten. Gerade in diesem Bereich gibt es unabhängig von den Flüchtlingen einen großen Nachholbedarf für viele einkommensschwache Menschen in Dortmund. Vor diesem Hintergrund sind viele der infrastrukturellen Maßnahmen aufgrund des Flüchtlingszuzugs gut für die gesamte Stadt.
Haushalt 2016: Beschluss! Änderung! Genehmigung?
Der Rat hat heute einen Änderungsbeschluss zum Haushalt abgesegnet. Eine Genehmigung des schon im Dezember beschlossenen Haushaltes wäre von der Bezirksregierung Arnsberg nicht erteilt worden, da die Haushaltsbeschlüsse auf den noch Anfang Dezember gültigen Planungsdaten zu den Aufwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen aufbauten. Ein nachträglicher Runderlass des Landes veränderte allerdings die Berechnungsgrundlagen für die Flüchtlingszahlen. In Gesprächen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land wurden dann neue Regelungen, u.a. auch eine um 10 Prozent erhöhte Erstattung, verhandelt. Desweiteren plant das Land mit deutlich reduzierten Flüchtlingszahlen in 2016 auch in Dortmund. Beides wurde jetzt im Haushaltsplan berücksichtigt.
Der Änderungsbeschluss wurde mit den Stimmen von SPD, CDU und uns GRÜNEN verabschiedet, um schnellstmöglich die haushaltsfreie Zeit zu beenden und damit die dringend nötigen Investitionen u.a. in Kinderbetreuung und Schule im Rahmen der kommunalen Investitionsförderung (KIFG) auf den Weg zu bringen.
Atomkraftwerke strahlen ohne Grenzen
Kraftwerkunglücke wie in Fukushima und in Tschernobyl dürfen sich nicht wiederholen. Die GRÜNEN im Rat haben deshalb den Oberbürgermeister aufgefordert, das Klageverfahren der Städteregion Aachen gegen den Weiterbetrieb der maroden belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel zu unterstützen.
Die belgische Regierung hatte gegen den eindringlichen Rat von Fachleuten und gegen den Protest ihrer Nachbarn den Weiterbetrieb der Blöcke Tihange 2 und Doel 3 genehmigt, obwohl diese Reaktorblöcke zu den ältesten und unsichersten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken Europas gehören.
Im Falle eines Unfalls würde austretende Radioaktivität nicht nur die Belgier gefährden, sondern die Strahlung würde in die Niederlande, nach Deutschland und unter Umständen auch ins Ruhrgebiet getragen. Die StädteRegion Aachen hat deshalb beschlossen, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um gegen den Weiterbetrieb der Schrottanlagen vorzugehen. Auch das Land NRW will bei der EU und den Vereinten Nationen Beschwerde gegen die Laufzeitverlängerung einlegen. Mit einem eindeutigen Votum stärkte auch der Dortmunder Rat der Region und dem Land den Rücken.
Keine finanziellen Zuwendungen an NPD und RECHTE
Mit Mehrheit hat der Rat unserem Antrag hinsichtlich der finanziellen Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe von NPD/RECHTE zugestimmt. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Zuwendungen nur gegen Sicherheitsleistungen (Bürgschaft) gezahlt werden können. Hintergrund ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Danach sind die Ratsmitglieder von NPD und RECHTE vorläufig als Gruppe zu behandeln und haben damit Anrecht auf Zuwendungen von ca. 45.000 Euro jährlich. Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass sie sich an dieses Urteil gebunden fühlt und die Gelder auszahlen muss.
Wenn das laufende NPD-Verbotsverfahren erfolgreich ist, verliert das Dortmunder Ratsmitglied der NPD sein Mandat. Das sieht der Paragraph 46 des Kommunalwahlgesetzes vor. Der dadurch freigewordene Sitz im Rat bleibt anschließend unbesetzt. Spätestens dann existiert als Konsequenz auch die sogenannte Ratsgruppe aus NPD und RECHTEN nicht mehr. Das könnte bedeuten dass die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Zuwendungen nicht mehr zurückgezahlt werden können. Um das zu verhindern, könnten entsprechende Bürgschaften eingefordert werden. Ähnlich verfährt zurzeit der Bundestag mit den Geldern der gesetzlichen Parteienfinanzierung an die NPD. Eine Auszahlung erfolgt nur gegen entsprechende Sicherheiten aus. Bis die Verwaltung diese Möglichkeit auch für Dortmund abschließend geprüft hat, bekommen NPD und RECHTE die Zuwendungen nicht.