Moratorium Landesbauordnung: Aufgeschoben ist vielleicht schon aufgehoben?
Die neue Landesregierung will die Umsetzung wichtiger Errungenschaften im Wohnungsbau mit einem einjährigen Moratorium der neuen Landesbauordnung vorerst stoppen. Wir haben den Rat und den Oberbürgermeister aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Novelle, die erst im Dezember 2016 beschlossen wurde, jetzt nicht auszusetzen. Damit würden die mit vielen beteiligten Verbänden in einem ausführlichen Beratungsprozess ausgehandelten Verbesserungen bei der Barrierefreiheit, dem Verbraucherschutz für private Bauherren, der Stellplatzregelung und dem Brandschutz wieder zurückgefahren. Derzeit werden überdurchschnittlich viele Bauprojekte umgesetzt. Ein Zurückfallen hinter die schon verabschiedeten verbesserten Regularien gerade für beeinträchtigte Menschen darf nicht passieren. Neben den Behindertenverbänden haben wir mit der Forderung auch den Städtetag auf unserer Seite, der das angedachte Moratorium ebenfalls kritisch bewertet.
Der Antrag wurde jetzt von uns eingebracht und soll zunächst im Fachausschuss beraten werden, bevor er in der nächsten Ratssitzung wieder auf die Tagesordnung kommt.
Hannibal: Eigentum verpflichtet!
Ein Brand im Hannibal II in Dorstfeld hätte für 800 Menschen furchtbare Folgen haben können. Die Stadt hätte die Verantwortung für ein solches Risiko nicht übernehmen können, als klar war, dass gravierende Brandschutzmängel vorlagen. Die dann anberaumte kurzfristige Evakuierung des Hochhauses kostet allerdings Millionen und ist für die Mieter*innen eine Katastrophe. Die Verantwortung hat der Eigentümer, eine Immobiliengesellschaft mit unübersichtlichen Unternehmensverschachtelungen. Doch möglicherweise wird die Stadt am Ende für die Folgen geradestehen müssen.
Wir hatten im Rat Fragen zu der Situation gestellt, unter anderem, wie den Mieter*innen jetzt schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Wir wollten auch wissen, was die Verantwortungslosigkeit des in Berlin ansässigen Investors die Stadt kosten wird und ob weitere ähnliche Gebäudekomplexe jetzt ebenfalls auf mögliche Brandmängel untersucht werden. Die Stadt hat ausführlich geantwortet. Doch einige Fragen blieben offen und mit der jetzt eingereichten Klage des Eigentümers gegen die Stadt, ist auch offen, welche Kosten am Ende bei der Stadt verbleiben.
Godekinsiedlung: Hoffen auf sozialverträgliche Lösungen
Die Verhandlungen über angemessene Mieten mit einem Investor, der in der Godekinsiedlung umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand vornehmen will, sollen in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein nochmal weitergeführt werden. Darauf einigten sich GRÜNE, SPD und Linke/Piraten in der Ratssitzung. Mit dieser Ergänzung wurde die für die Baumaßnahme nötige Änderung des Bebauungsplans jetzt mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP beschlossen. Die gefundene Lösung bleibt allerdings ein Kompromiss, der vielen Mieter*innen in der Siedlung nicht helfen wird. Grundsätzlich muss zukünftig über verbesserte städtische Eingriffsmöglichkeiten und andere Steuerungsmöglichkeiten nachgedacht werden.
Integrationsrat sichern – kommunales Wahlrecht einführen
Auf Antrag der GRÜNEN hat der Rat die Pläne der CDU/FDP-Landesregierung kritisiert, die Verpflichtung zur Einrichtung von kommunalen Integrationsräten aufzuheben.
Hintergrund ist die Absicht der Landesregierung, die Einrichtung von kommunalen Integrationsräten künftig den Kommunen selber zu überlassen. Damit hängt es von politischen Mehrheiten in den Kommunen ab, ob und welche Mitbestimmungs-möglichkeiten Migrant*innen vor Ort haben. Das ist ein gravierender Rückschritt hinsichtlich der politischen Partizipation und Integration. Das sieht auch der Landesintegrationsrat so, der die Pläne der Landesregierung scharf kritisiert und davor gewarnt hat, dass Mitbestimmung für Migrant*innen in Zukunft dadurch deutlich erschwert wird.
Der Dortmunder Integrationsrat ist seit Jahren ein wichtiger Bestandteil der politischen Partizipation und damit auch der Integration von Migrant*innen. Wir haben deshalb in unserem Antrag zusätzlich festgehalten, dass der Rat schon jetzt die Einrichtung eines städtischen Integrationsrates auch in der kommenden Wahlperiode befürwortet. Statt sich der Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsrates zu entledigen und damit die politische Teilhabe zu schwächen, muss es darum gehen, Partizipation und Demokratiebewusstsein zu stärken. Das beinhaltet auch eine Stärkung der Integrationsräte durch größere Entscheidungsbefugnisse. Ziel muss allerdings eine echte politische Mitsprache durch ein kommunales Wahlrecht für Migrant*innen sein. Auch diese Forderungen sind Bestandteil unseres, durch den Rat abgestimmten Antrags.
Bürgschaften für Flüchtlinge – Land ist in der Verantwortung
Der Rat hat sich auf Antrag der GRÜNEN an die Seite die Menschen gestellt, die in den letzten Jahren eine Erklärung zur Übernahme des Lebensunterhaltes für syrische Flüchtlinge abgegeben haben. Einige von ihnen sind dabei inzwischen mit Kosten konfrontiert, die so nicht absehbar waren. Denn zum Zeitpunkt der Abgabe ihrer Erklärung konnten sie davon ausgehen, dass ihre persönliche Verpflichtung mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge endet. Der damalige NRW-Innenminister Jäger hatte diese Rechtsauffassung mit Erlass aus April 2015 den Ausländerbehörden mitgeteilt.
Im Nachhinein ist aufgrund der Regelungen im Integrationsgesetz die Dauer der Verpflichtungen auch nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgedehnt werden. Entsprechende Bescheide zur Erstattung von Kosten sind inzwischen vom Jobcenter erlassen worden. Für die Betroffenen bedeutet das Summen von mehreren tausend Euro und schwächt auch nachhaltig die Bereitschaft, sich für eine humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen einzusetzen.
Im GRÜNEN Antrag wird die Landesregierung deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungserklärungen zur Übernahme des Lebensunterhaltes von syrischen Flüchtlingen mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis enden. Zusätzlich soll die Landesregierung unbürokratische Regelungen zur Übernahme der bisher bereits geltend gemachten Kosten schaffen.