Hannibal: Eigentümerin in die Pflicht nehmen
Wichtiger Punkt auf der Tagesordnung des Rates war der Hannibal in Dorstfeld. Der dazu gefasste Beschluss war eindeutig: Die Stadt wird alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die Eigentümerin des Hannibals zu zwingen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Mieter*innen und der Stadt nachzukommen. Von der Anwendung des Instandsetzungsgebots bis zur Enteignung soll alles auf den Prüfstein. Im Prozess wird explizit auch die Aufstellung einer Vorkaufssatzung geprüft. Damit folgte der Rat mit großer Mehrheit dem Antrag der GRÜNEN.
Zugleich gibt es seitens der Stadt die Zusage zur akuten Hilfeleistung. Mit der Zusage, die Kosten für Container zur Einlagerung von Möbeln und Hausrat für drei Monate zu übernehmen, reagierte die Verwaltung auf die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt-West.
Die Firma Intown Property Management GmbH als Bevollmächtigte der Eigentümerin Lüttich Properties hatte durch die kurzfristige Stilllegung des Gebäudes zuletzt die Situation für die ehemaligen Mieter*innen nochmal verschärft. Der Zugang zu den Wohnungen sollte ab Mitte Februar nicht mehr möglich sein. Die Ergebnisse wird die Verwaltung in nicht öffentlicher Sitzung im nächsten Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorstellen.
Der Hannibal II in Dorstfeld ist ein bezeichnendes Beispiel für die Folgen von Immobilienspekulationen: Rendite geht vor Investition, Mieten werden kassiert, Instandhaltungen, selbst grundlegende Baustellen wie fehlender Brandschutz, nicht durchgeführt. Die daraus resultierenden Folgen werden dann jedoch vollständig den Mieter*innen und der Gemeinschaft zugemutet. Es müssen jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um genau das zu verhindern.
Sanierung des Rathauses
Zur geplanten Sanierung des Rathauses haben wir im Rat einen Ergänzungsantrag typo3/#_msocom_2gestellt, der Eckpfeiler für die geplante Maßnahme setzen sollte. Die Ratsmehrheit von SPD und CDU hat den Antrag abgelehnt und ihn stattdessen an die neu gegründete Kommission weitergeleitet, die die Sanierung beratend begleiten soll. Wir sind gespannt, wie die Beratung nun weitergeht.
Mit dem Antrag wollten wir zusätzlich zur Vorlage verschiedene Aussagen nochmal klarstellen und politisch vom Rat beschließen lassen. Unter anderem ging es darum, dass die Sanierung einzig der langfristigen, technisch modernisierten und energieeffizienteren Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Rathauses dienen soll. Eine darüber hinaus gehende Aufwertung des Rathauses ist nicht Gegenstand der Sanierung und findet nicht statt.
Zusätzlich wollten wir festhalten, dass es für die gesamte Maßnahme eine Kostenobergrenze von 27 Millionen Euro geben soll. Sollten im Sanierungsprozess zusätzliche Kosten entstehen, müssen sie vorrangig durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb der Sanierungsmaßnahmen gedeckt werden. Diese Maßgabe wird bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt. Für darüber hinaus gehende Ausgaben, die sich unabdingbar aus dem Sanierungsprozess ergeben, ist jeweils ein Beschluss des Rates notwendig.
Besonders wichtig ist uns, dass die Sanierung keine negativen zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen auf die Umsetzung anderer Baumaßnahmen hat. Das betrifft insbesondere die geplanten Neubauten und Sanierungen von Kindertageseirichtungen und Schulen sowie die Abarbeitung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen. Auch das sah unser Antrag vor. Wir hätten uns einen klaren Beschluss des Rates zu alledem gewünscht. SPD und CDU haben sich an dieser Stelle davor gedrückt.
Wirtschaftsflächen
Der Vorlage zur Zukunft der Wirtschaftsflächen haben wir im Rat nicht zugestimmt. Unseren Antrag, bei der zukünftigen Entwicklung von Gewerbesflächen in Dortmund keine Freiflächen wie Groppenbruch, Buddenacker, Asseln-Süd und Oster-schleppweg als Potenzialflächen auszuweisen, hatten SPD und CDU vorab schon im Ausschuss abgelehnt. Die Vorlage der Wirtschaftsförderung wurde abschließend im Rat mit Mehrheit von SPD, CDU und FDP inklusive der kritischen Flächen beschlossen.
Dabei besteht in Dortmund keine Notwendigkeit, Flächen, die als Grünflächen für die naturnahe Erholung, bzw. für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen, als Gewerbeflächen auszuweisen. Dortmund hat mit insgesamt genügend Reserven. So ist zum Beispiel noch längst nicht die gesamte Fläche der Hoesch-Sinteranlage, des Gewerbeparks Hansa und der Zeche Gneisenau vermarktet. Hinzu kommen aktuell das ehemalige HSP- und das Knepper-Gelände.
Die Summe der Angebots- und Potentialflächen betragen nach Berechnungen der Wirtschaftsförderung Dortmund rund 246 Hektar (ha). Den in der Verwaltungsvorlage prognostizierten Anfragen für insgesamt 170 ha Fläche pro Jahr standen seit 2006 im Schnitt lediglich 16 ha tatsächlich vermarkteter Gewerbeflächen jährlich gegenüber.
Aus unserer Sicht muss die Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen noch stärker auf Altstandorte und Brachflächen gelenkt werden. Wir hatten deshalb gefordert, dass sich die Stadt noch intensiver um die Beseitigung bestehender Restriktionen kümmert und dem Rat ein zielorientiertes Entwicklungsprogramm vorlegt.