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Thema:  Newsletter Stadt + Rat

Art: Newsletter, Rat

+++ kurz und knapp aus dem Rat +++

 

Videobeobachtung

Die geplante Videoüberwachung in der Brückstraße ist ein Baustein verschiedener landesweiter Maßnahmen nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln. Verantwortlich dafür sind Innenministerium und Polizei, der Rat kann darüber nicht entscheiden. Trotzdem stand auf der Tagesordnung der Ratssitzung ein Antrag der CDU, in dem die Überwachung begrüßt wird. Dieser Antrag wurde in den Bürgerdienste-Ausschuss geschoben. Wir werden ihn ablehnen.

Nach einem Gespräch mit dem Polizeipräsidenten sehen wir die Notwendigkeit der Videobeobachtung in der Brückstraße nicht. Insgesamt geht die Kriminalitätsquote in Dortmund zurück – bleibt aber auf hohem Niveau. Auch in der Brückstraße sind die Zahlen in den vergangenen Jahren bei vielen Delikten gesunken. Bedenken gibt es hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekte sowie des Datenschutzes. Wir haben auch Zweifel, ob aus dem einjährigen Pilotprojekt nicht ein dauerhaftes werden wird. Sollten die Kriminalitätszahlen trotzdem steigen, wird das unter Umständen ein Argument für noch mehr Kameras sein. Sollte sie sinken, wird die Beobachtung positiv bewertet werden und bleiben. Diese Büchse der Pandora wollen wir nicht öffnen.

 

Finanzielle Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe NPD/RECHTE

Wir haben uns an der Abstimmung hinsichtlich der finanziellen Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe von NPD/RECHTE nicht beteiligt. Einzig Fraktionssprecherin Ingrid Reuter hat an der Abstimmung teilgenommen und dagegen gestimmt. Da sich alle anderen Fraktionen enthalten bzw. nicht an der Abstimmung beteiligt haben, wollten wir damit vermeiden, dass die Vorlage durch NPD und RECHTE einstimmig angenommen wird. Zuvor hatte die Verwaltung unseren Prüfantrag, ob die Zuwendungen vor dem Hintergrund des laufenden NPD-Verbostverfahrens nur gegen Sicherheitsleistungen (Bürgschaft) gezahlt werden können, als nicht durchführbar bewertet.

Hintergrund der Diskussion ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Danach sind die Ratsmitglieder von NPD und RECHTE vorläufig als Gruppe zu behandeln und haben damit Anrecht auf Zuwendungen von ca. 45.000 Euro jährlich. Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass sie sich an dieses Urteil gebunden fühlt und die Gelder auszahlen muss.

Hier die Erklärung von Ingrid Reuter für die GRÜNE Fraktion:

„Demokratie kann auch schwierig sein. Insbesondere dann, wenn die Feinde der Demokratie von der Demokratie profitieren. Vor einem solchen Dilemma stehen wir heute.

Wir müssen heute akzeptieren, dass die Stadt Zuwendungen für die antidemokratische Arbeit der Rechten leisten muss. Die GRÜNE Fraktion wird sich an dieser Abstimmung nicht beteiligen. Damit die Vorlage der Verwaltung aber nicht mit den rechtsradikalen Stimmen einstimmig getroffen wird, werde ich stellvertretend für die GRÜNE Fraktion und alle anderen hier im Rat, die zur selben Einschätzung kommen, dagegen stimmen.“

 

Kommunale Arbeitsmarktstrategie

Die Kommunale Arbeitsmarkstrategie ist für uns ein wichtiger Baustein, um Langzeitarbeitslosigkeit in Dortmund zu reduzieren. Im Jahr 2015 waren durchschnittlich 17.075 Personen in Dortmund ein Jahr oder länger arbeitslos. Wir haben bereits in den vergangenen Jahren die entsprechenden Bemühungen unterstützt, mit kommunalen Maßnahmen diese Zahlen zu reduzieren und haben für eine Ausweitung der dafür benötigten finanziellen Mittel gesorgt. In der jetzigen Sitzung des Rates wurde die Vorlage der Verwaltung zur Arbeitsmarktstrategie 2020 noch nicht abschließend entschieden.

Doch ein kommunales Handeln ist umso notwendiger, da die Bundesregierung die besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Kommunen im Stich lässt. Weder ist ein Bundesprogramm für einen sozialen Arbeitsmarkt in Sicht, noch stehen ausreichend Mittel für Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Diese Mittel wurden stattdessen in den letzten Jahren sogar gestrichen. Dabei gibt es genügend Beschäftigungsfelder, auch solche in denen gering qualifizierte Menschen arbeiten könnten. Ein gutes Beispiel dafür ist der ÖPNV-Begleitservice, der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in Bussen und Bahnen begleitet.

 

Inklusionsplan

Mit der Verabschiedung des Dortmunder Inklusionsplans hat der Rat am Donnerstag einen wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an der Stadtgesellschaft gemacht. Der Inklusionsplan beruht unter anderem auf dem vom Behindertenpolitischen Netzwerk initiierten Bericht zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen.  Aber: Der Bericht ist nur der erste Schritt, die konkreten Umsetzungsschritte müssen folgen. Dabei schließen wir uns der Bewertung des BN an: Die persönliche Mobilität ist die Grundvoraussetzung zur gesellschaftlich gleichberechtigten Teilhabe  Das Thema der Mobilität muss deshalb als Priorität  bei den nun folgenden Diskussionen eindeutig im Vordergrund stehen – zum Beispiel in der nachhaltigen finanziellen Absicherung und Ausstattung des Behindertenfahrdienstes oder auch der Einführung eines ÖPNV-Begleitservices für Busse und Bahnen  Das wird ohne zusätzliche finanzielle Mittel in den kommenden Jahren nicht umzusetzen sein und zur Nagelprobe für die Ernsthaftigkeit des Inklusionsprozesses werden.

Um in der Verwaltung und Politik deutlich zu machen, dass Entscheidungen zukünftig immer auch unter dem Gesichtspunkt der Inklusion bewertet und getroffen werden müssen, werden wir anregen, dass in Vorlagen die Auswirkungen auf den Prozess der Inklusion regelmäßig mit aufzunehmen sind.

Wichtig ist für uns als GRÜNE Fraktion, dass auch die Situation von Flüchtlingen mit Behinderungen im den weiteren Diskussionen um Inklusion in Dortmund mitbeachtet werden.

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