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+++ kurz und knapp aus dem Rat +++

Newsletter zur Sitzung des Rates am 21. Februar 2019

 

Grundsatzerklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund

Mit den Stimmen der GRÜNEN Fraktion hat der Rat eine Grundsatzerklärung zur Bekämpfung von Antisemitismustypo3/#_msocom_1 in Dortmund verabschiedet. Nach wie vor ist Antisemitismus in unserer Gesellschaft, aber auch in unserer Stadt allgegenwärtig.

So sind im letzten Jahr die Dortmunder Nazis mit der Parole „Wer Deutschland liebt ist Antisemit“ offene durch die Straßen gezogen. Dabei sind es nicht allein konkrete Bedrohungen oder offen antisemitische Parolen von Rechtsextremen, die im Fokus stehen. Die Formen der Ressentiments sind vielfältiger und äußern sich zum Beispiel in Vorbehalten, Beschimpfungen oder Beleidigungen. Mit der Grundsatzerklärung hält der Rat fest, dass es auf der Grundlage der Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken keine Zusammenarbeit mit Akteuren geben darf, die diese Definition nicht teilen.

 

Masterplan Kommunale Sicherheit

Die GRÜNE Fraktion hat sich bei der Abstimmung über den Masterplan enthalten. Ausschlaggebend war dabei die Ablehnung unserer Änderungsanträge. typo3/#_msocom_2

Dabei ging es unter anderem um die Ausrüstung der Streifen der Ordnungsdienste mit Schlagstöcken (offiziell „Einsatzmehrzweckstock ausziehbar“), die wir ablehnen. Nach unserer und auch nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei sollte die Anwendung von Gewaltmaßnahmen ausschließlich der Polizei vorbehalten bleiben. Stattdessen forderte unser Antrag die Landesregierung auf, ausreichend Stellen bei der Polizei zur Verfügung zu stellen, damit die gemeinsamen Streifen der kommunalen Ordnungspartnerschaften von Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes und der Polizei wieder die Regel werden. Denn dabei ergänzen sich die jeweils unterschiedlichen Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten von kommunalen Mitarbeiter*innen und Polizei.

In einem weiteren Ergänzungsantrag haben wir die geplante Ausweitung von Videobeobachtung und -überwachung abgelehnt. Denn die Untersuchung der Ergebnisse der bereits in der Brückstraße installierten Kameras zeigt, dass es dort trotz der Videobeobachtung sogar zu einem Anstieg von Straßenkriminalität gekommen ist. Mögliche Verdrängungseffekte, der Datenschutz und die Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte sprechen gegen mehr Überwachung.

Keine Zustimmung fanden auch unsere Anträge hinsichtlich einer Legalisierung und des kontrollierten Verkaufs von Cannabis sowie zur Ablehnung von Alkoholverkaufsverboten. Einzig unser Antrag zu Urban Gardening-Projekten als Bestandteil einer sicheren Nachbarschaftsstruktur fand eine Mehrheit. Das allein reichte uns nicht zur Zustimmung zum Masterplan, obwohl dessen grundsätzlicher Ansatz, den Begriff der Sicherheit aus verschiedenen Gesichtspunkten zu betrachten und dabei auch Bereiche wie Stadtentwicklung und Sozialpolitik zu berücksichtigen, positiv ist.

 

Geplante Abschaffung der Stichwahl bei der OB-Wahl 2020

Eine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU und FDP gab es zum von uns initiierten Antrag zur geplanten Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl der Hauptverwaltungsbeamt*innen 2020. Der Rat hat sich damit gegen eine erneute Abschaffung der Stichwahl ausgesprochen und die Landesregierung aufgefordert, von entsprechenden Plänen Abstand zu nehmen.

Hintergrund ist die geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes der Landesregierung von CDU und FDP, die 2011 wieder eingeführte Stichwahl bei (Ober-)Bürgermeister*innen- und Landratswahlen schon zum Jahr 2020 wieder abzuschaffen. Eine erneute Abschaffung hat gravierende Auswirkungen. Ohne Stichwahl war es zum Beispiel bei der Kommunalwahl 2009 möglich, mit Ergebnissen auch weit unter 30 Prozent der Stimmen in ein Amt gewählt zu werden. Mit der Stichwahl wird stattdessen sichergestellt, dass die Gewählten tatsächlich auch die Mehrheit der Bürger*innen vertreten. Das stärkt ihre Legitimation und das Gestaltungsrecht der Wähler*innen. Unter dem Titel „Stichwahl bleibt“ hat sich ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Parteien, Organisationen und Initiativen gebildet, um die Abschaffung der Stichwahl zu verhindern. Das Bündnis ist der Auffassung: Hinter einem/einer Oberbürgermeister*in müssen mehr als 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler stehen. Schließlich ist er oder sie auf Jahre wichtigste/r Repräsentant*in einer Stadt und Chef*in der Verwaltung. Das rechtfertigt bzw. benötigt zwingend eine besonders hohe Legitimation.

 

Nachhaltige Mobilität für die Stadt Dortmund

Der Rat hat heute endlich zwei entscheidende Teilkonzepte zum Masterplan Mobilität 2030 beschlossen. Mit den Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung typo3/#_msocom_3und dem Konzept zur Elektromobilität typo3/#_msocom_4soll zeitnah „eine Reduktion der Umweltauswirkungen durch den Verkehr“ in der Stadt erreicht werden. Unter dem Oberbegriff „Nachhaltige Mobilität für die Stadt Dortmund“ werden damit jetzt Strategien und Maßnahmen zusammengeführt, die helfen sollen, die Luftqualität in Dortmund zu verbessern. Unter anderem auch, um drohende Fahrverbote zu vermeiden.
Insgesamt 26 priorisierte Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass die NO2-Emissionen möglichst schnell sinken. Dabei wurden Umsetzungs- und Wirkungszeiträume ebenso betrachtet wie die Kosten und die Förderfähigkeit der Projekte. Einschnei-dende Veränderungen für den Autoverkehr, wie z.B. ein ganztägiges Durchfahrtsverbot für LKW auf der B1, sind allerdings wieder nicht dabei.
Ursprünglich sollte die Beschlussfassung schon in der letzten Ratssitzung 2018 stattfinden. Doch CDU und SPD schoben die Befassung ins nächste Jahr. Die Bereitschaft, Schritte in Richtung einer echten Verkehrswende zu gehen, mit weniger Autoverkehr in der Stadt und mehr schadstofffreien Alternativen, lässt damit weiter auf sich warten. 

 

Stellplatzsatzung nur Übergangslösung

Mit einer Stellplatzsatzung wird geregelt, wie viele Parkplätze für Autos und Fahrräder bei einem Bauvorhaben einzurichten sind. Auch wenn der Entwurf der Verwaltung zur Stellplatzsatzungtypo3/#_msocom_7 jetzt auch mit GRÜNEN Stimmen beschlossen wurde - klar ist, dass es sich dabei um eine Übergangslösung handelt. Der Beschluss war vor allem der Tatsache geschuldet, dass es ohne eine gültige Satzung zu erheblichen rechtlichen Problemen bei Baugenehmigungen kommen würde. Schon im Fachausschuss wurde deutlich, dass der vorliegende Entwurf weit hinter den Gestaltungsmöglichkeiten, die eine eigene kommunale Satzung bieten kann, zurückbleibt. In einem Änderungsantrag hatten wir deshalb die für uns entscheidenden Punkte eingebracht: Förderung bezahlbarer Wohnungen, Steuerung des Modal Split und Steuerung der Stadtentwicklung. Besonders ärgerlich aus GRÜNER Sicht: die pauschale Reduzierung bei den Radabstellplätzen von 50% gegenüber der Mustersatzung des Netzwerks Mobilität. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.
Die Anforderungen und Ideen gelten zunächst als eingebracht und sollen im Rahmen der Evaluation bis Mitte 2020 Beachtung finden. Im Sommer nächsten Jahres steht die Satzung dann wieder zur Beratung.

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