Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um einen Sachstandsbericht zu den Nutzungsbedingungen auf den in Vereinshand übergegangenen Sportplätzen unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
1. Welche rechtlichen Grundlagen zur Nutzung der Sportplätze durch Dritte wurden vereinbart?
2. Welche Auswirkungen haben die Regelungen zur Nutzung der Sportplätze insbesondere für den Schulsport?
3. Fallen für die Schulen - und damit für die Stadt - zukünftig Kosten für die Nutzung der Sportplätze und sonstige Anlagen an?
Begründung: Der Rat der Stadt Dortmund hat im vergangenen Jahr die Fortschreibung des Kunstrasenprogramms beschlossen (Drucksache-Nr. 12278-14). Im Rahmen dieser Beschlussfassung wurden weitere Sportanlagen an Vereine übertragen, die im Gegenzug die Umstellung auf Kunstrasen in Eigenregie durchgeführt haben.
Zur Finanzierung erhalten die Vereine von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro. Zusätzlich hat die Stadt eine die Ausfallbürgschaft über 80% der Kreditsumme übernommen. Vor dem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Konditionen die Stadt mit den Vereinen für die Weiterführung der städtischen Nutzung, z.B. durch Schulen, vereinbart hat.