Bereits im Jahr 2016 warnte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem entsprechenden Antrag (Drucksache Nr.: 06078-16, Antwort der Verwaltung DS-Nr.: 06932-17) vor möglichen Risiken beim Einsatz von Granulat auf Kunstrasenplätzen. Die Stadt Dortmund ließ hingegen über Ihre Pressestelle verlautbaren „Granulat auf Kunstrasenplätzen: Kein Grund zur Besorgnis.“ (Nr. 2187). Nun kündigte die Stadt jedoch an, aufgrund von Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auf Granulat zu verzichten und alle Kunstrasenplätze durch einen Untergrund von Kork und Sand auszutauschen. Unsere Fraktion begrüßt diese überfällige Entscheidung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit um Darstellung aller Kunstrasenplätze anhand folgender Merkmale: Baujahr, Verwendetes Material, Zeitpunkt der letzten PAK-Grenzwertmessung, Ergebnis der PAK-Grenzwertmessung.
Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
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Inwiefern und seit wann hat die Stadt Dortmund ihre Grundhaltung zum Einsatz von Granulat auf Kunstrasenplätzen verändert?
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Welche möglichen Gefährdungen bestehen derzeit auf den Kunstrasenplätzen?
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Wie sehen die Pläne der Verwaltung zum Austausch der Materialien sowohl bei den städtischen als auch bei den Kunstrasenplätzen in Vereinshand aus? Mit welchen Einschränkungen ist für den Schul- und Vereinssport in Dortmund zu rechnen?
Begründung:
Am 25.01.2022 wies der städtische Sportdirektor, Hr. Knoche, gegenüber Radio 91.2 darauf hin, dass alle Kunstrasenplätze in Dortmund nun auf Alternativen aus Sand und Kork umstellen. Als Grund nannte er die Belastung durch Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Ab 2010 galt ein EU-weiter Grenzwert für PAK-haltige Weichmacheröle in Autoreifen. Eine Ergänzung der REACH-Verordnung trat am 27.12.2013 in Kraft. Damit sind Erzeugnisse mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg eines der acht krebserregenden PAK seit dem 27.12.2015 verboten (für Kinderspielzeug sogar schon bei 0,5 mg/KG; deshalb ist es entscheidend, welche Werte tatsächlich auf den Dortmunder Sportplätzen gemessen wurden). Die Beschränkung gilt auch für Importartikel. Hersteller und Importeure müssen seit 2015 sicherstellen, dass die neuen Grenzwerte eingehalten werden. Dazu sei erwähnt, dass die REACH-Verordnung nur PAK-Grenzwerte für Autoreifen angibt, die dann so auch für das daraus hergestellte Folgeprodukt „Kunststoffgranulat“ Geltung haben. Dies ist bei den meisten Kunstrasenplätzen in Dortmund der Fall.