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Kreis- und Fraktionsvorstand von Bündnis 90/DIE GRÜNEN geben zu den Kommunalwahlunregelmäßigkeiten folgende Stellungnahme ab

Kreis- und Fraktionsvorstand von Bündnis 90/DIE GRÜNEN geben zu den Kommunalwahlunregelmäßigkeiten folgende Stellungnahme ab:

Der jetzt aufgetauchte Aktenvermerk vom 11.08.2009 über eine Besprechung zwischen Frau Dr. Uthemann, Herrn Wißmann und dem derzeit amtierenden Oberbürgermeister Herrn Dr. Langemeyer legt schonungslos dar, dass die Haushaltsmisere den an diesem Gespräch Beteiligten frühzeitig bekannt war. Insgesamt wurde eine Verschlechterung der Haushaltsansätze gegenüber den Haushaltsplanungen von rund 136 Mio. € deutlich. Unter Einbeziehung von Deckungsvorschlägen blieb ein Haushaltsdefizit von rund 86 Mio. €. Damit war die Notwendigkeit gegeben, gemäß Gemeindeordnung NRW entsprechend § 81, Nr. 2 eine Nachtragssatzung unverzüglich zu erlassen. Dieser Verpflichtung sind weder Frau Dr. Uthemann noch Herr Dr. Langemeyer nachgekommen. Darüber hinaus wurde gegen § 83, Nr. 2 Gemeindeordnung NRW verstoßen, wonach der Rat bei erheblichen Haushaltsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen ist bzw. über das weitere Verfahren zu entscheiden hat.

Stattdessen wurde mit Schreiben vom 26.08.2009 den Ratsfraktionen mitgeteilt, „Nach wie vor ist anhand der Auswertungen zu den Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen derzeit nicht erkennbar, dass die Stadt Dortmund mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommen wird. Faktisch wurde damit der Rat in einem der ureigensten Handlungsfelder belogen.

Damit haben sowohl Frau Dr. Uthemann als auch Herr Dr. Langemeyer jegliches Vertrauen verloren. Wir werden daher unverzüglich einen Antrag zur Abwahl von Frau Dr. Uthemann in ihrer Funktion als Kämmerin stellen. Angesichts der gravierenden Amtspflichtverletzungen erwarten wir von Herrn Dr. Langemeyer, dass er sofort sein Amt als Oberbürgermeister niederlegt. Wir gehen davon aus, dass die morgige Koalitionsrunde ohne Herrn Dr. Langemeyer stattfinden wird, da wie die weitere Zusammenarbeit mit ihm ablehnen.

Ohne Zweifel waren die städtischen Finanzen Gegenstand des Kommunalwahlkampfs. Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat anlässlich der OB-Direktwahl in Bad Homburg entschieden, dass das pflichtwidrige Unterdrücken von wahlrelevanten Tatsachen, die Einfluss auf die Willensbildung der WählerInnen haben können, zu einer Aufhebung der Wahl führen kann. Daher spricht der gegenwärtige Sachstand dafür, dass auch die Grüne Ratsfraktion im Wahlprüfungsverfahren für die Wiederholung der OberbürgermeisterInnenwahl stimmen wird.

Ullrich Sierau hat uns versichert, dass er von der Haushaltslage und der Notwendigkeit einer Haushaltssperre keine Kenntnis hatte. Insoweit bleibt abzuwarten, was am 5.6.2009 zwischen Herrn Dr. Langemeyer, Frau Dr. Uthemann und Herrn Sierau tatsächlich besprochen worden ist. Für die Gültigkeit der OB-Wahl ist dies allerdings unerheblich.

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