Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Kraftfahrzeugkennzeichen werden durch die Kraftfahrzeugstelle aktuell nicht vergeben? Gibt es dabei Unterschiede zwischen den verschiedenen Typen von Kraftfahrzeugkennzeichen (Autos, Mopeds, ...)?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es möglich, unzulässige Kraftfahrzeugkennzeichen zu definieren?
- Welche Möglichkeiten hat die Stadt Dortmund aus eigener Initiative bestimmte Buchstaben- und/oder Ziffernkombination auszuschließen?
- Wie wird sichergestellt, dass die als unzulässig definierten Kraftfahrzeugkennzeichen nicht vergeben werden?
Begründung:
Bestimmte Kombinationen von Buchstaben- und/oder Zahlen fungieren als Codes extremistischer Gesinnung. Insbesondere gibt es bekannte rechtsextremistische Codes, die bereits heute auf Dortmunder Kraftfahrzeugkennzeichen nicht verwendet werden dürfen.