Die GRÜNEN im Rat fordern vom Land eine sofortige Vorgriffsregelung für die Kostenerstattung für die Unterbringung von Flüchtlingen. Hintergrund ist die Ankündigung der Bezirksregierung, kommunale Haushalte nur dann zu genehmigen, wenn diese von inzwischen längst überholten Flüchtlingszahlen ausgehen.
Ingrid Reuter und Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher*innen der GRÜNEN: „Das ist absurde Bürokratie und geht an der tatsächlichen Situation vollkommen vorbei. Wir haben in NRW längst mehr als die 194.000 Flüchtlinge, die die Bezirksregierung in den kommunalen Berechnungen zulassen will. Wir nehmen die zu uns kommenden Menschen in Dortmund so gut wie möglich auf. Dafür muss aber dann auch zeitnah das benötigte Geld fließen. Es kann nicht sein, dass Innenministerium und Bezirksregierung kurz vor Weihnachten ein Schreiben zur Aufstellung der kommunalen Haushalte verschicken, das erstens realitätsfern ist und zweitens auch noch viel zu spät kommt. Wir haben unseren Haushalt schließlich bereits am 10. Dezember verabschiedet, um schnellstmöglich im neuen Jahr handlungsfähig zu sein. Das wird jetzt durch das Land sogar bestraft. Nicht umsonst haben die kommunalen Spitzenverbände und das Land vereinbart, aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen Anfang 2016 die Gelder für die Kommunen unverzüglich weiter aufzustocken. Wir fordern deshalb das Land auf, schnellstmöglich eine Regelung zu erlassen, damit im Vorgriff diese bereits zugesagten zusätzlichen Mittel in den städtischen Haushalten eingeplant werden können und diese dann auch genehmigt werden.“
Mario Krüger, Landtagsabgeordneter und kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion: „Wir haben mit den Kommunen eine klare Vereinbarung zur Erstattung der Flüchtlingsaufwendungen getroffen. Hiernach erhalten die Kommunen eine Erstattungspauschale von 10.000 € je Flüchtling auf Basis des geltenden Verteilungsschlüssel zu 90 % in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und zu 10 % auf Grundlage der Gemeindegröße. Grundlage sind die landesweiten Flüchtlingszahlen mit Stand vom 01. Januar 2016. Hierauf ist die Prüfung der eingereichten kommunalen Haushaltspläne durch die Kommunalaufsichtsbehörden abzustellen. Dies werden wir gegenüber dem Innenministerium nochmals klarstellen.“
Ingrid Reuter und Ulrich Langhorst: „Sollten Land und Bezirksregierung bei ihrer Haltung bleiben, dann haben alle Kommunen ein großes Problem. Nicht nur, dass bereits verabschiedete Haushalte hinfällig sind. Auch wichtige Investitionen könnten dann nicht ausgeführt werden. Das betrifft insbesondere auch die Maßnahmen des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes. Hier geht es alleine in Dortmund um Investitionen in Höhe von 85 Millionen Euro insbesondere für Kindertageseinrichtungen, Schulen und energetische Sanierung. Die Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein. Das ist ein ambitionierter Zeitplan, der auch darauf setzt, dass der Haushalt schnellstmöglich durch die Bezirksregierung genehmigt wird. Zusätzlich sind wir der Auffassung, dass die geplante Erstattung von 10.000 Euro pro Jahr pro Flüchtling nicht ausreicht. Insbesondere die Bundesregierung ist aufgefordert, hier mehr in den Topf zu tun. Der Bundesfinanzminister sitzt auf dem Geld und sonnt sich im Glanz seines ausgeglichenen Haushalts, während die Kommunen ächzen. Das kann nicht sein.“