Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandbericht zur Neufestlegung der Kosten der Unterkunft auf Grundlage des sogenannten schlüssigen Konzepts.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Welche Ergebnisse hat die vom ASAG geforderte jährliche Überprüfung und Fortschreibung des Konzepts?
2) Welche Konsequenzen hat die Überprüfung und Fortschreibung für die betroffenen Bürger*innen?
3) Wie ist die Zielsetzung des Ausschusses umgesetzt worden, auch mit der Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen weitestgehend Umzüge der Leistungsberechtigten zu verhindern?
Begründung:
Der ASAG hat im Juli 2017 die Neufestlegung der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II, SGB XII und AsylbLG zur Kenntnis genommen. Zusätzlich hat der Ausschuss beschlossen, dass das zugrunde liegende schlüssige Konzept in einem jährlichen Rhythmus zu überprüfen und fortzuschreiben ist.