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Thema:  Soziales

Art: Bitte um Stellungnahme

Kosten der Unterkunft

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Auf einer Veranstaltung zum Wohnungsmarkt hat die Verwaltung im Januar angekündigt, dass Mieten von öffentlich geförderten Wohnungen grundsätzlich als angemessen im Rahmen der Kosten der Unterkunft gelten sollen. Wie wird die Verwaltung diese Aussage umsetzen? Ist geplant, diese Regelung in die Richtlinien für die Kosten der Unterkunft aufzunehmen?

2. Der aktuelle Mietspiegel für Dortmund für nicht preisgebundene Wohnungen aus dem vergangenen Jahr beinhaltet deutliche Veränderungen. Das betrifft insbesondere Zuschläge hinsichtlich der Wohnungsgröße und bei Modernisierungen sowie Gebietszuschläge. Welche Notwendigkeiten zur Veränderung der KdU-Richtlinien ergeben sich für die Verwaltung aus diesen Veränderungen, insbesondere bei den bisher nach den Richtlinien angemessenen Nettokaltmieten zuzüglich Betriebskosten von 4,86 €/qm² bzw. 5,24 €/qm² sowie den Toleranzgrenzen?

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