Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Gewährleistung der Kontrolle dauerhafter Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen auf Ausgleichs- und Ersatzflächen. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Ausgleichsflächen wurden nach BNatSchG und BauGB in den vergangenen fünf Jahren in Dortmund ausgewiesen?
2. Wie wird sichergestellt, das Ausgleichs- und Ersatzflächen von Privateigentümern oder öffentlichen Eigentümern dauerhaft fachgerecht unterhalten und gepflegt werden? Welche Stadtämter (z.B. Umweltamt, Planungsamt, Liegenschaftsamt) sind hierfür zuständig?
3. Welche Kompensationsflächen befinden sich auf städtischen Flächen und welche auf privaten Flächen?
4. Wie viele MitarbeiterInnnen stehen für den Vollzug und die Einhaltung einer dauerhaften Kontrolle der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung?
5. Welches Budget wird für die Umsetzung der Pflegemaßnahmen auf städtischen Flächen jährlich veranschlagt? Wieviel Geld wurde bisher für welche Kompensationsmaßnahmen ausgegeben?
6. Wie viele Ausgleichsflächen, die in den vergangenen fünf Jahren ausgewiesen wurden, wurden bisher vor Ort auf eine ordnungsgemäße Umsetzung kontrolliert?
7. In wie vielen Fällen wurde eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung festgestellt? Was waren die Konsequenzen?
8. Welche Festsetzungen in den bisherigen Landschaftsplänen Nord, Mittel und Süd sowie im neuen Landschaftsplan sind A+E-Maßnahmen, für die eine dauerhafte Pflege gewährleistet werden muss?
Begründung:
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen dauerhaft - also zeitlich unbeschränkt - ihrem Schutzziel entsprechend erhalten werden. Für Streuobstwiesen z.B. bedeutet das, dass sie für die Dauer ihres Endalters (ca. 80 Jahre) dauerhaft zu erhalten (also auch zu beschneiden) sind. Nach Ablauf des Standalters muss ein neuer Baum gepflanzt werden. Der zur A+-E-Maßnahme verpflichtete Privateigentümer oder öffentlicher Eigentümer wie Stadt, Land - z.B. der Straßenbaulastträger - muss dauerhaft gewährleisten, dass die Kompensationsmaßnahmen gepflegt und instand gehalten werden. Sofern die Stadt Dortmund für einen Eingriff die Verpflichtung für die Kompensationsmaßnahme übernommen hat, ist sie auch zur Überwachung der Einhaltung verpflichtet.