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Thema:  Klimaschutz + Energie

Konsequenzen aus der Atomkatastrophe in Japan

Die Naturkatstrophe in Japan und die daraus resultierenden Ereignisse im atomaren Megastandort Fukushima machen in erschreckender Weise deutlich, dass es keine Möglichkeit gibt, Kernkraftwerke vor außerordentlichen Ereignissen wie Erdbeben und Tsunamis zu schützen. Auch ein Flugzeugabsturz, ein Terroranschlag, menschliches Fehlverhalten oder technische Mängel können dafür sorgen, dass ein AKW außer Kontrolle gerät. Bereits ein Stromausfall in Kombination mit dem Ausfall von Notstromaggregaten kann zum größten anzunehmenden Atomunfall führen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, alle Handlungsoptionen zu nutzen, um den Ausstieg aus der Atomenergie zu besiegeln. Wir bitten um die Beratung und Abstimmung folgender Anträge:

1. Der Rat drückt sein Mitgefühl für die Opfer des Erdbebens und des Tsunamis aus und hofft auf eine Begrenzung der Auswirkungen des atomaren Unfalls in Fukushima.

2. Der Rat nimmt die Atomkatastrophe zum Anlass, alle kommunal möglichen Anstrengungen zu unternehmen Stromverbräuche zu reduzieren, Energieeffizienz zu steigern und den Ausstieg aus der Atomenergie zu forcieren.

3. Der Rat beschließt, im Rahmen der Stromeinkäufe auf den Strombezug aus AKWAnlagen zu verzichten und fordert DEW 21 auf, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix der DEW 21 durch den Ausbau der Eigenproduktion deutlich zu steigern. Bis 2020 ist Eigenerzeuger-Kapazität aus erneuerbaren Energien von 35 % und bis 2050 von 80 % herzustellen.

4. Der Einfluss des RWE-Konzerns auf die Unternehmenspolitik der DEW21 ist auszuschließen. Im Zuge des in 2014 auslaufenden Gesellvertrages sind die RWEAnteile an der DEW21 zurückzukaufen. Zur Ermittlung des Kaufpreises des 47 %-igen RWE-Anteiles an der DSW21 ist ein gemeinsamer Gutachter  einzusetzen. Zur Refinanzierung des Kaufpreises ist einen Teilverkauf der von DSW21 gehaltenen RWE-Aktien zu prüfen. Um das Schachtelprivileg der kommunalen RWEAktionäre sicherzustellen sind Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, private institutionelle RWE-Anleger für den Verband der kommunalen Aktionäre zu gewinnen.

5. Der Vorstand der DEW21 bzw. der DSW21 wird aufgefordert, die 3,8 %-ige Beteiligung an „Green Gekko“ abzulösen.

6. Die Dortmunder Vertreter im Aufsichtsrat der RWE AG bzw. in den Aufsichtsräten der Tochterunternehmungen werden verpflichtet, sich für eine umgehende Abschaltung der AKW-Anlagen Emsland und Gundremmingen sowie sich für eine Beendigung der RWE-AKW-Auslandaktivitäten in Rumänien, Bulgarien und Großbritannien einzusetzen.

7. Die Dortmunder Vertreter im Aufsichtsrat der Steag werden aufgefordert, sich unverzüglich für eine Beendigung der Steag-Beteiligung am Zwischenlager Ahaus einzusetzen.

8. Der Rat erwartet, dass die Umsetzung des 21- Punkte-Programms zum kommunalen Klimaschutzprogramm forciert wird und dem zuständigen Fachausschuss ein aktualisierter Maßnahmenkatalog vorgelegt wird, um den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie durch eigene Anstrengungen zu beschleunigen.

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