1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien spricht sich dafür aus, den Winterdienst der Stadt so umzustellen, dass die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen grundsätzlich nicht gestattet ist. Ausnahmsweise ist der Einsatz von Salz bei extremen Witterungsbedingungen wie Eisregen oder an besonderen Gefahrenstellen erlaubt. Privateigentümer sind über diese Regelungen rechtzeitig zu informieren.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert darzulegen, wie sichergestellt werden kann, dass Radwege und Bushaltestellen durchgängig vom Schnee geräumt werden. Gegebenenfalls sind entsprechende Änderungen der Straßenreinigungssatzung vorzunehmen.
3. Die Verwaltung wird angesichts der umfangreichen Straßenschäden um eine Stellungnahme zu dem Einsatz von sogenannter Nanotechnologie im Straßenbau unter besonderer Berücksichtigung möglicher gesundheitlicher Risiken gebeten. Die Nanorezeptur (eine Mischung von Polymeren, Siliziumdioxid und Latex) soll sich sowohl für den Neubau wie auch für die Sanierung von Straßen eignen und die Reparaturkosten für Straßenschäden drastisch senken.
4. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie hoch der zulässige Anteil an Recycling- Asphalt in NRW derzeit ist und ob eine Änderung geplant ist, die eine Aufbereitung und Wiederverarbeitung von Asphalt zur Sanierung von Straßendecken ermöglicht, wie sie in Hamburg erprobt worden ist. Auch hier bitten wir um eine Darstellung von möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken.