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Kommunalwahltermin 2009

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen per Dringlichkeit, das Thema „Kommunalwahltermin“ als TOP 2.2 in die Tagesordnung der Ratssitzung am 26. Februar 2009 aufzunehmen und den nachfolgenden Antrag zu beschließen:

Kommunalwahl mit Bundestagswahl zusammenlegen!

Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat am 18. Februar 2009 entschieden, dass eine Frist von mehr als vier Monaten zwischen der Kommunalwahl und dem Ende der jetzigen Ratsperiode nicht der Verfassung entspricht und deshalb die Kommunalwahl nicht am Tag der Europawahl stattfinden darf. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat deshalb den 30. August 2009 als neuen Termin für die Kommunalwahl vorgeschlagen.

Dazu stellt der Rat der Stadt Dortmund fest:

1. Der Rat der Stadt Dortmund teilt die Einschätzung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, Wahltermine zusammen zu legen. Gemeinsame Wahltermine führen zu einer höheren Wahlbeteiligung und sparen Verwaltungsaufwand und Kosten bei den Kommunen.

2. Deshalb spricht sich der Rat der Stadt Dortmund gegen einen Kommunalwahltermin am 30. August 2009 aus. Die Chancen eines gemeinsamen Wahltermins werden damit verschenkt. Durch den zusätzlichen Urnengang entstehen unnötige Kosten in Höhe von schätzungsweise 47 Mio. Euro landesweit bzw. 700.000 Euro in Dortmund.

3. Befürchtungen, der Bundestagswahlkampf könnte kommunale Themen in den Hintergrund treten lassen, teilt der Rat der Stadt Dortmund nicht. Er ist überzeugt, dass die Dortmunder Wählerinnen und Wähler intelligent genug sind, um zwischen der Bundes- und der Kommunalebene zu unterscheiden. Er hält die Wählerinnen und Wähler für informiert und kompetent genug, ihre Stimmabgabe nach staatlicher Ebene differenziert vorzunehmen. Deshalb widerspricht der Rat der Stadt Dortmund der Einschätzung des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf, nur ein Wahltermin am 30. August würde die „Eigenständigkeit der Kommunalwahlen sicherstellen“. Der Rat äußert seine Verwunderung darüber, dass für Herrn Innenminister Wolf das Argument der „Eigenständigkeit der Kommunalwahlen“ offensichtlich keine Rolle spielte, als er die Kommunalwahl mit der Europawahl zusammen gelegt hat.

4. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Rat der Stadt Dortmund dafür aus, den Termin der Kommunalwahl wie 1994 mit der Wahl zum Deutschen Bundestag am 27. September 2009 zusammen zu legen, um die vorhandenen Synergieeffekte zu nutzen.

5. Der Rat fordert die Landesregierung auf, die zugesagte Änderung des § 27 der Gemeindeordnung unverzüglich anzugehen, damit die neue Migrantenvertretung möglichst zeitgleich mit dem neuen Stadtrat gewählt werden kann.

 

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