Die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:
1. Die Beschlussvorlage der Verwaltung zum Kommunalen Wohnungskonzept wird um einen Zeitplan bzgl. der Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda ergänzt. Dabei ist zugleich eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen vorzunehmen.
2. Die wohnungspolitische Agenda der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt/geändert:
2. (S. 6) wird wie folgt ergänzt:
(…). Dabei sollen vor allem mögliche Treiber wie Planungen der Stadt- und Quartiersentwicklung, auslaufende Belegungsbindungen, durch Neubau geplanter Bestandsersatz u.ä. identifiziert werden, die ein Gegensteuern im Vorfeld ermöglichen, um ein verstärktes Umzugsgeschehen zu verhindern.
8.3 (S. 7) Der Begriff „Schlüsselgrundstücke“ wird definiert.
8.4 (S. 7) wird als neuer Punkt ergänzt:
Der Ankauf von Grundstücken durch die Stadt bzw. die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) insbesondere im Innenbereich wird intensiviert. Zu dem Zweck wird ein entsprechendes Finanzierungsmodell (Geldpool, revolvierender Fonds) aufgelegt.
9.4 (S. 8) wird als neuer Punkt ergänzt:
Zum Erhalt von bestehendem sozial gefördertem Wohnraum werden in Siedlungen mit auslaufenden Bindungsfristen frühzeitig und proaktiv Gespräche mit den Eigentümer*innen über Sanierungen im Bestand (energetische Sanierung, Abbau von Barrieren) mit Mitteln der Wohnraumförderung und Mietpreisbegrenzung aufgenommen. Zugleich prüfen Stadt bzw. DSG, inwieweit Ankäufe zu angemessenen Preisen vorgenommen werden könnten.
13.4 (S. 9) wird als neuer Punkt ergänzt:
Die „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund“ wird überarbeitet und nach Auslaufen im April 2022 um weitere fünf Jahre verlängert – mit dem Ziel, insbesondere das Potenzial der rund 3.700 längerfristig leerstehenden Wohnungen (s. Analyse im Wohnungsmarktbericht 2021) zu aktivieren. In dem Zusammenhang wird auch der Ankauf größerer zusammenhängender Leerstandsbestände durch die DSG geprüft.
Für die konsequente Anwendung der Wohnungsaufsicht und Kontrolle der Zweckentfremdungsregelungen im Rahmen des Wohnraumstärkungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird das Wohnungsamt personell verstärkt. Die Stellenausweitung wird im Stellenplan 2022 berücksichtigt.
3. Die Verwaltung legt dem Ausschuss eine Aufstellung größerer Gebiete vor, auf denen die Möglichkeit des Baurechts gemäß § 34 Baugesetzbuch besteht. In dem Zusammenhang sollen priorisiert diejenigen Flächen dargestellt werden, die sich für die Anwendung des im Baulandmobilisierungsgesetz vorgesehenen „sektoralen Bebauungsplans Wohnen“ eignen.
4. Bis zur Vorlage der Ergebnisse der in Auftrag zugebenden Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen (s. Punkt 3, S. 6) wird ein größtmöglicher Anteil der neu zu bauenden Wohnungen universell barrierefrei errichtet.