1. Der Rat nimmt das Kommunale Wohnkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der vom Gutachter empfohlenen Handlungsempfehlungen.
2. In einem ersten Schritt beinhaltet dies den Ausbau der bestehenden Kommunalen Wohnungsmarktbeobachtung um ein flächendeckendes kleinräumiges Monitoringsystem sowie um die Verstetigung der kleinräumigen Quartiersanalyse.
3. Der Rat beschließt die Durchführung einer fachübergreifenden Prüfung des vorhandenen Baulandangebotes unter Einbeziehung demografischer Entwicklungen, der entsprechenden Planungsreserven und der Nachfrage. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte Grundlage für eine laufende marktgerechte Anpassung der Baulandvorbereitung sein.
4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, wenn es Fördermittel gibt, über das Modell am Flensburger Platz hinaus in weiteren Pilotvorhaben die Kooperation in kleinteiligen Eigentümerstrukturen zur Revitalisierung von Quartieren durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In Abhängigkeit vom Erfolg dieser Pilotprojekte ist dann zu entscheiden, wie die Zusammenarbeit in den jeweiligen Quartieren verstetigt werden kann. Hier ist insbesondere ein spezielles Beratungsangebot für Eigentümer von Einzelimmobilien, die mit Modernisierungen und Anpassungsprozessen überfordert sind, zu schaffen.
5. Zur Auswahl von Quartieren für begleitende städtische Maßnahmen wird die Verwaltung aufgefordert, ein mehrstufiges Auswahlverfahren mit Wettbewerbselementen zu verknüpfen und weiter zu entwickeln. Das ausgewählte Verfahren wird dem Fachausschuss vorgestellt.
6. Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Entwicklung von „Bewirtschaftungsservices“ für Quartiere mit kleinteiliger Eigentümerstruktur in Frage kommt. Ziel sollte es sein, für MieterInnen und EigentümerInnen einen vergleichbaren Service wie Wohnungsbaugesellschaften (Quartiershausmeister, Umzugs- und Zwischennutzungsmanagement, Belegungsmanagement etc.) anbieten zu können.
7. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Geschäftsmodell für eine Quartiersentwicklungsgesellschaft entwickelt werden kann, mit dem die Überführung von Immobilien an handlungsfähige und handlungswillige Eigentümer zu erleichtern ist. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, inwieweit der Aufbau eines Stadtoder Quartiersentwicklungsfonds für Immobilien und Grundstücken zur positiven Entwicklung von Quartieren beitragen kann und wie dieser konkret umgesetzt werden könnte.
8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Vergabe oder Ausschreibung von städtischen Grundstücken/ Altobjekten zu Höchstgebot oder Bodenrichtwert, Eigentümerkooperationen (Baufamiliengemeinschaften) oder Investoren für gemeinschaftliche Wohnformen einen Vorrang einzuräumen.
9. Der im Wohnraumkonzept vorgeschlagene Ausbau des Leistungsspektrum des Serviceteams „anders wohnen – anders leben“ soll geprüft und ggf. schrittweise umgesetzt werden.