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GRÜNE Ratsfraktion
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Thema:  Klimaschutz + Energie

Art:  Antrag

Klimabeirat

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und der CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

  1.  Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des ehemaligen „Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz" (KEK) zu einem unabhängigen kommunalen Beirat für Klimaschutz – „Klimabeirat“ –.
  2. Die Mitglieder des Beirats verfolgen die Klimaschutzpolitik der Stadt Dortmund und ihrer städtischen Gesellschaften aktiv und beraten sich zu allen relevanten Ratsbeschlüssen und Entscheidungen in Bezug auf ihre Bedeutung für den Klimaschutz. Darauf aufbauend erfüllt der Beirat die Funktion, klimaschutzrelevante Defizite in Beschlussvorlagen aufzuzeigen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte konstruktive Anregungen für die Weiterentwicklung von Maßnahmen mit der Zielmarke Klimaneutralität 2035 formulieren. Die Stellungnahmen des Beirates sind den zuständigen politischen Gremien als Empfehlungen vorzulegen. Diese sollen öffentlich einsehbar sein und als Anregung für die kommunale Klimaschutzdiskussion dienen.
  3.  Der Beirat setzt sich zusammen aus

    ⦁    VertreterInnen der Fachpolitik, der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften,
    ⦁    VertreterInnen des Handels, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung
    ⦁    VertreterInnen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (NGOs), die die Themenfelder der großen Emissionsquellen Energie, Mobilität/Logistik, Gebäude, Industrie, Ernährung/Landwirtschaft
          /Konsum repräsentieren und auf das Wissen ihrer Organisationen zugreifen können.
  4. Der Rat entscheidet über die Berufung der Mitglieder des Beirats. Das Vorschlagsrecht für die Vertreter*innen der Fraktionen sowie der gesellschaftlichen Organisationen obliegt den jeweiligen Gruppierungen.
  5. Einen Konzeptvorschlag zur Organisation, zu Aufgaben, den Mitgliedern, inkl. einer Kostenschätzung und der Finanzierung wird die Verwaltung dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Rat Mitte des Jahres 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
  6. Das Gremium soll spätestens im dritten Quartal 2021 die Arbeit aufnehmen.


Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.

 

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