1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Kinderkommission“ als Ratskommission im Sinne des § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Ziel der Kommission ist es, die ganzheitliche und selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu unterstützen, Chancengerechtigkeit zu fördern, ein armutsfreies und nachhaltiges Aufwachsen zu ermöglichen und Impulse für eine Stadtentwicklung zu geben, die sich an den Interessen von Kindern orientiert.
Aufgabe der Kommission ist es zusätzlich, die Bildungslandschaft zu stärken, ihr Potenzial für die ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und chancengerechte Zugänge zu vielfältigen Bildungsmöglichkeiten in der Schule, aber auch im Stadtteil zu ermöglichen.
2. Die Kommission setzt sich zusammen aus
⦁ den von den im Rat vertretenen Fraktionen benannten Mitgliedern, wobei jede Fraktion ein Mitglied ihrer Ausschussfraktionen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie oder im Schulausschuss entsendet.
⦁ den stimmberechtigten externen Mitgliedern des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
⦁ der/dem zuständigen Beigeordneten für das Dezernat für Schule, Jugend und Familie
⦁ noch zu benennende ExpertInnen und AkteurInnen der Jugendhilfe und Bildungslandschaft.
Die Kommission kann zu einzelnen inhaltlichen Themen zusätzliche ExpertInnen einladen.
3. Den Vorsitz der Kinderkommission übernimmt die/der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des Rates am 12. Mai 2022
a) einen Besetzungsbeschluss im Sinne von Ziffer 2 dieses Antrages vorzulegen sowie
b) den Entwurf einer Geschäftsordnung für die „Kinderkommission“ im Sinne des § 36 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen.