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Thema:  Kinder, Jugend, Bildung Soziales

Art: Bitte um Stellungnahme

Jugendhilfemaßnahmen im Ausland

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um einen Sachstandbericht zur Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung im Ausland. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Angebote von welchen anerkannten Trägern der Jugendhilfe an welchen Standorten mit wie vielen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen wurden und werden vom Jugendamt im Ausland in Anspruch genommen? (Bitte eine tabellarische Auflistung von 2013 bis heute)

2. Welche Träger führen diese Auslandsmaßnahmen durch? (bitte ebenfalls tabellarisch den Maßnahmen zuordnen)

3. Gab es in der Vergangenheit bei der Unterbringung in Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung eine Zusammenarbeit mit dem Gelsenkirchener Jugendamt oder dem Gelsenkirchener Sankt-Josef-Heim? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Wenn ja: Sind dabei Kinder, Jugendliche und junge Volljährige auch in der in Rede stehenden Einrichtung in Ungarn untergebracht worden?

4. Wie wird grundsätzlich gewährleistet, dass während der Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe im Ausland die Weiterentwicklung des Hilfeplans gemäß §36 SGB XIII umgesetzt wird? Wie ist in solchen Fällen der konkrete Ablauf des Hilfeplanverfahrens?

5. Gibt es genehmigte Nebentätigkeiten bei Beschäftigten des Jugendamtes? Wenn ja: Für welche Arbeitsbereiche und in welchem zeitlichen Umfang? (bitte jeweils das Datum der Genehmigung aufführen)

Begründung:
Die aktuellen Vorkommnisse an der Spitze des Jugendamtes Gelsenkirchen, die durch das ARD-Magazin Monitor aufgedeckt wurden, haben viele Menschen zu Recht empört. Zwischen dem Leiter des Gelsenkirchener Jugendamts, seinem Stellvertreter und dem Gelsenkirchener Sankt-Josef-Heim soll es eine Vereinbarung gegeben haben, Jugendliche zielgerichtet dort unterzubringen. Als Gegenleistung soll das Heim Jugendliche aus anderen Jugendämtern in eine Einrichtung nach Ungarn geschickt haben, dessen Inhaber der Leiter und Stellvertreter des Gelsenkirchener Jugendamts sind. Vor diesem Hintergrundstellt sich die Frage, ob davon auch Maßnahmen des Dortmunder Jugendamtes betroffen waren. Darüber hinaus sollte der Ausschuss grundsätzlich über Jugendhilfemaßnahmen im Ausland informiert werden.

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