In einer der letzten Sitzungen des Beirates des Jobcenter Dortmund wurde intensiv über die Situation von Kundinnen und Kunden des Jobcenters informiert und diskutiert, die eine Ausbildung machen oder sich in Umschulung befinden.
Der Beirat war sich darüber einig, dass die Aufnahme einer Ausbildung oder Umschulung ein wichtiges Mittel zur Vermeidung eines weiteren Bezuges von Transferleistungen bei jüngeren Kund*innen ist. Zentral ist dabei, diesem Personenkreis ein geeignetes Anreizsystem für Ausbildung zukommen zu lassen. Es wurde festgestellt, dass es insbesondere für die Personen, die sich in betrieblicher Ausbildung mit eigenem Haushalt befinden, einige Lücken im Anreizsystem gibt, die von städtischer Seite geschlossen oder positiv beeinflusst werden können. Dies betrifft insbesondere die Berechtigung zum Dortmund-Pass sowie die Berechtigung zum Sozialticket.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie groß ist der Kreis der in Ausbildung oder Umschulung befindlichen Personen mit eigenem Haushalt, die über das Jobcenter Dortmund betreut werden?
2. Wie könnte dieser Personenkreis die Berechtigung zum Bezug des Dortmund- Passes bekommen?
3. Mit welchem Kosten wäre es verbunden, diesem Personenkreis die Berechtigung zum Dortmund-Pass zukommen zu lassen?
4. Wie könnte von Seiten der Stadt Dortmund der Bezug des Sozialtickets für diesen Personenkreis hergestellt werden?