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Thema:  Arbeit + Wirtschaft Haushalt + Finanzen

Art:  Antrag

Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung zum 31.12.2021

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bitten um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 15. Juni 2022:

  1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.

Begründung

Um mehr Auszubildende für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, beschloss der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22-E1) am 26.01.202 mehrheitlich den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und den Aufbau einer privaten Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ gemeinsam mit der Dortmunder Wirtschaft und ihren Verbänden wie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer vorantreibt. Ziel der Stiftung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.

Die private Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ soll Zustiftungen aus dem Bereich der Wirtschaft und der Stadt Dortmund (und ihrer Töchter) erhalten. Die Anschubfinanzierung zur Bildung des Stiftungskapitals ist so auszugestalten, dass die Stiftung ohne regelmäßige Zuwendungen und ohne Beiträge der Auszubildenden ihre Arbeit aufnehmen und durchführen kann. Perspektivisch soll die Schaffung weiterer Wohnheime und eine Ausweitung der Unterstützungsangebote für Auszubildende durch die Stiftung selbst realisiert werden können. Bei einem Wegfall des Stiftungszweckes oder einer Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen an die Stadt Dortmund zurück.

Foto: iStock/Highwaystarz-Photography

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