Laut Aussage von dosys. übersteigen die notwendigen und gewünschten IT-Maßnahmen die Haushaltsansätze sowohl im investiven als auch im konsumtiven Bereich nicht nur im Haushaltsplan 2012 sondern auch in der Finanzplanung um ein Mehrfaches. Im investiven Bereich können aktuell nur noch Maßnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit durchgeführt werden. Notwenige Ersatzbeschaffungen von Endgeräten und Infrastrukturkomponenten können nicht mehr durchgeführt werden. Parallel dazu hat der Rat die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgefordert, beim Dortmunder Systemhaus Maßnahmen zu ergreifen, um einen kurzfristig realisierbaren Eispareffekt von 5% - bezogen auf den gesamten Zuschussbedarf von rund 18,5 Mio € im Jahr erzielen zu können. Ab dem Jahr 2013 soll der Zuschussbedarf um 10 % gesenkt werden. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten. Bis zur schriftlichen Beantwortung der Fragen bitten wir, die Verwaltungsvorlagen zu dem IT-Themenkomplex zurückzustellen.
1. Wie bewertet die Verwaltung die vom Rat beschlossenen Einsparungen vor dem Hintergrund der offenbar bereits jetzt unzureichenden Mittel?
2. Welche Maßnahmen sind denkbar, dieses Ziel dennoch zu erreichen?
3. Welche Konsequenzen hat der Verwaltungsvorstand gezogen, nachdem die finanzielle Situation von dosys. in der Verwaltungsvorstandsklausur am 14.04.2011 aufgezeigt wurde und um eine Aufstockung der unerlässlichen investiven Maßnahmen gebeten wurde?
4. Welche konkreten Inhalte enthält die Vorlage 03815-11V, die im Rahmen der Ver-waltungsvorstandsklausur beraten wurde und kann diese den politischen Gremien zur Verfügung gestellt werden?
5. Wie sind die Aussagen zu verstehen, dass im investiven Bereich nur noch Maßnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit durchgeführt werden können. Welche Konsequenzen hätte dieses Vorgehen für die IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung?
6. Welche IT-Maßnahmen sollen zukünftig nicht mehr realisiert werden?
7. Welche Investitionen sind zwingend notwendig, um die Betriebssicherheit der IT-Infrastruktur zu gewährleisten?
8. Wie ist es möglich, dass die IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung in einem derartig desolaten Zustand ist, wie sie nach dem IT-Konzept allem Anschein nach ist?
9. Gab es in der Vergangenheit Systemausfälle, die auf eine mangelhafte Ausstattung der IT-Infrastruktur zurückzuführen sind?Wenn ja, welche ?
Welche Zeiträume und Kosten werden kalkuliert, um die nachfolgenden Ziele zu erreichen?
• die Beseitigung des Investitionsstaus
• die Gewährleistung der Betriebssicherheit des Rechenzentrums Deggingstraße
• das 2. Rechenzentrum zur Datensicherung/Ausfallsicherung
• die Leitungskapazitätserweiterungen • Server und Speichererweiterunge • PC-Erneuerung (Hardware)
• Software-Erneuerung 10. Gibt es ein Konzept, wie eine Modernisierung schrittweise realisiert werden kann?
11. Welche im Rahmen der Fachanwendungen (6.3.1 bis 6.3.11) geplanten Maßnahmen sind notwendig, welche zwar nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll und welche sind ausschließlich wünschenswert? Welche Kosten verursachen die geplanten Maßnahmen?
12. Warum erhalten einige Schulen von dosys. Dienstleistungen und andere nicht? Wie werden diese Dienstleistungen vergütet?
13. Gibt es einen Leistungskatalog von dosys.? Sind die einzelnen Leistungen bewertet? Werden Stunden-/Tagessätze für Leistungen von Administratoren, Programmierern, Projektleitern etc. kalkuliert?
14. Gibt es Daten zur Nutzung/Auslastung der von dosys. angebotenen Leistungen – z. B. für DoMap?
15. Werden bei der Einführung komplexer Software-Systeme auf dem Markt angebote-ne Programme einer Kosten-/Nutzenanalyse im Vergleich zu einer Eigenentwicklung unterzogen?
16. Für wen und in welchem Umfang erbringt dosys. Dienstleistungen außerhalb der Stadtverwaltung?
17. Wie ist gewährleistet, dass wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Teil der Dienstleistungserbringung von dosys. trennscharf erbracht werden?
18. Welche Kooperationen ist dosys. bisher eingegangen? Warum will dosys. zukünftig seine Kooperationen auf das östliche Ruhrgebiet beschränken?