1. Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die Grundzüge der UN-Behindertenrechtskonvention zum Thema Bildung sowie den momentanen Stand der Umsetzung in Dortmund darzustellen.
2. Zur Sitzung ist ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsames Leben“ in den Ausschuss einzuladen, um das von der Landesarbeitsgemeinschaft in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Umsetzung der UN-Konvention vorzustellen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Fachveranstaltung zum Thema „Inklusive Bildung“ zu organisieren, um den weiteren Prozess der Umsetzung mit allen Beteiligten in Dortmund zu diskutieren.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert im aktuellen Handeln alles zu unterlassen, bzw. zu tun, um den Prozess der Inklusion zu stützen.
Begründung:
Viele Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern wünschen sich ein längeres gemeinsames Lernen. Die Umsetzung dieses Wunsches ist ein Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem mit einer Schule für Alle. Durch die UN- Behindertenrechtskonvention existiert nach Aussagen von VerfassungsrechtlerInnen bereits jetzt ein Rechtsanspruch für Kinder mit einer Behinderung auf Integration und inklusiven Unterricht. Das gilt insbesondere für den Übergang vom gemeinsamen Unterricht in den Grundschulen in die weiterführenden Schulen. Die Landesregierung hat angekündigt, einen landesweiten Inklusionsplan zu entwickeln, der den Eltern das Wahlrecht über den Förderort ihres Kindes ermöglicht und weitere Schritte und Maßnahmen beschreibt, die in den nächsten Jahren notwendig sind, um ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. In Dortmund gibt es bereits über 30 integrative Lerngruppen überwiegend an Hauptschulen, inzwischen aber auch an jeweils zwei Gesamt- und Realschulen sowie Gymnasien. Inklusion ist hier der nächste Schritt auf den Bemühungen der Integration, denn sie eröffnet die Möglichkeit, das Recht auf adäquate Bildung und auf Erreichung des individuell höchstmöglichen Bildungszieles wahr zu nehmen und damit ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. Der Rat hat darüber hinaus im Dezember 2009 das Konzept „barrierefreiplus“ für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen beschlossen. Danach soll als erster Schritt zur barrierefreien Gestaltung von Betreuungseinrichtungen ein Entwicklungskonzept erstellt werden, das jeweils eine Tagseinrichtung und eine Grundschule pro Stadtbezirk mit dem Standard „barrierefreiplus“ vorsieht. Ebenfalls beschlossen wurde die Empfehlung des Schulausschusses, auch weiterführende Schulen in diesem Standard neu- oder umzubauen. Um den Prozess der Inklusion in Dortmund voranzubringen, ist eine Information und Diskussion im Ausschuss notwendig.