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Thema:  Stadt + Rat

Art: Antrag

Individualisierte Ausweisung der Bezüge von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten, für eine sofortige Umsetzung der Regelungen des § 108, Absatz 1, Nr. 9 GO NRW, zur individualisierten Offenlegung der Vergütungen von Aufsichtsräten und Geschäftsführungsmitgliedern zu sorgen.

2. Die im „Dortmunder Kodex für eine verantwortliche Unternehmensführung“ (Public Corporate Governance Kodex) unter Punkt 2.5.2 festgelegten Regelungen werden ebenfalls umgesetzt.

3. Die Veröffentlichung erfolgt vollständig im Beteiligungsbericht der Stadt im Sinne des § 285, HGB, inklusive einer Auflistung der zu veröffentlichenden Komponenten, beispielsweise der Pensionsverpflichtungen für die einzelnen Geschäftsführer sowie deren Bezüge aus Aufsichtsratstätigkeiten.

4. Die Veröffentlichung der Geschäftsführer- bzw. Vorstandsbezüge erfolgt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare städtische Beteiligungen gleich/größer 50 %.

5. Die notwendigen Satzungsänderungen sind sofort in Angriff zu nehmen.

Begründung:

Im Beteiligungsbericht der Stadt werden die Bezüge der Vorstände und Aufsichtsräte weiterhin nicht bei allen Beteiligungsunternehmen individualisiert ausgewiesen. Damit werden die verpflichtenden Regelungen des § 108 der GO NRW nicht umgesetzt. Zudem gehört die Offenlegung der Vergütungen für Geschäftsführungen und Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen zum Kernstück des Dortmunder Kodexes aus dem Jahr 2012. Drei Jahre nach Verabschiedung ist auch hier die Umsetzung nicht erfolgt.

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