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Thema:  Soziales

Art:  Antrag

Impfstoff zum Schutz vor Affenpocken in NRW gerecht verteilen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Dortmund bittet das Klinikum Dortmund, dass dieses sich mit seiner HIV-Ambulanz als eigene Impfstelle gegen Affenpocken beim Land NRW registriert.
  2. Die Verwaltung prüft, inwiefern Sie mit ihren Impfbussen bei Angeboten der queeren Community und ihren Veranstaltungen Impfmöglichkeiten gegen Affenpocken anbieten kann.
  3. Die Landesregierung wird gebeten, sich für eine Überarbeitung der Impf-Empfehlungen gegen Affenpocken einzusetzen, damit künftig auch eine Auffrischimpfung nach 4 Wochen erfolgen darf und in diesem Zuge mehr Impfstoff für Dortmund bereitzuhalten.

Begründung:
Der Mangel an Impfstoff in Dortmund ist ein hausgemachtes Problem. Anders als andere Städte hat die Stadt Dortmund bislang ohne eigenes Zutun nur eine Impfstelle gegen Affenpocken. Obwohl die HIV-Ambulanz des Klinikums laut Impfstrategie prädestiniert für ein eigenes Impfangebot ist, hat das Klinikum Dortmund bislang keine Registrierung beim Land NRW abgeschlossen. Mit einer weiteren Impfstelle hätte Dortmund auch mehr Impfstoff erhalten.
Die Forderung nach mehr Impfstoff für Dortmund entsprechend der Bevölkerungsverhältnisse ist berechtigt. Leider fehlt es aber an ausreichenden Impfstellen, um die z.B. 1.800 Dosen Impfstoff wie gefordert in einem Monat zu verimpfen. Die Impfstelle der Hausarztpraxis Münsterstraße 119 käme hier mit 90 Impfdosen bei 20 Werktagen sofort an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Praxis hat bislang 300 Impfdosen erhalten.
Aus diesem Grund braucht es weitere Impfstellen, um mehr Impfstoff für Dortmund beim Land NRW beantragen zu können und eine Verimpfung realistisch durchzuführen.  
Desweiteren zeigen Studien, dass es für einen guten Schutzfaktor gegen Affenpocken eine Booster-Impfung nach 4 Wochen benötigt. Die Impfempfehlungen lassen aufgrund des Impfstoff-Mangels derzeit eine zweite Verimpfung nicht zu. Die Landesregierung ist daher angehalten, sich beim Bund für eine Überarbeitung der STIKO-Empfehlungen parallel zu mehr Impfstoff einzusetzen. Ziel muss es sein, dass künftig Auffrischungsimpfungen durchgeführt werden können.

 

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