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Thema:  Klimaschutz + Energie

Art: Bitte um Stellungnahme in der Ratssitzung am 14.02.2013

Immer wieder Fragen zu STEAG

Durch die Energiewende, die wir GRÜNEN ausdrücklich begrüßen, haben sich der Energiemarkt und die Bedingungen der Stromeinspeisung deutlich verändert. Strom aus Wind und Sonne werden vorrangig in die Stromnetze eingespeist (Merit-Order) – Strom aus Steinkohlekraftwerken wird nachrangig eingespeist. Der Kraftwerkspark der STEAG besteht zu fast 90 % aus Kohlekraftwerken. Die Unternehmensstrategie sieht vor, das Auslandgeschäft der STEAG auszubauen, bei einem gleichzeitigen ökologischen Umbau und der Modernisierung des bestehenden Kraftwerkparks. Kohlekraftwerke dienen im Moment hauptsächlich als „Lückenfüller“, wenn witterungsbedingt regenerative Energielieferanten wie Solar- und Windenergie ausfallen, andernfalls werden die Kohlekraftwerke jedoch heruntergefahren. Auch die CO2-Abgabe (2013) wirkt sich wirtschaftlich nachteilig auf die Kohleverstromer aus. Anlässlich der Berichte in der Presse über die Ausschüttungen an die Anteilseigner des Konsortiums aus den Rücklagen der STEAG und in Kenntnis der Unterzeichnung eines „Strategie“-Papieres der STEAG und aufgrund der oben beschriebenen Veränderungen auf dem Energiemarkt, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Welche jährliche Zinsbelastung wird für das Jahr 2013 für die von der STEAG insgesamt aufgenommene Kreditsumme erwartet? Gab es Veränderungen in der Folge der Finanzkrise oder aufgrund einer verschlechterten Bewertung des Unternehmens durch die Banken in Bezug auf die Kreditrahmenbedingungen? Wenn ja, welche?

2) Wie sieht die mittelfristige Finanzplanung der STEAG aus und welche Gewinnerwartung gibt es in Bezug auf den Jahresabschluss 2013? Haben sich die Bilanzrelation, der Erfolgsplan oder der Investitionsplan geändert und gibt es vorausichtlich 2013 eine Verschlechterung der Erfolgslage gegenüber dem Wirtschaftsplan aufgrund - der aktuellen Merit-Order - der nur knapp 2000 Stunden Laufzeit pro Jahr der STEAG-Kraftwerke im Inland - der Neuregelung 2013 in Bezug auf die CO2-Zertifikate?

3) In welcher Form soll das Auslandsgeschäft weiterentwickelt und wie angekündigt ausgebaut werden? Ist geplant, in weitere Kohlekraftwerke im Ausland zu investieren, wenn ja an welchen Standorten und mit welchen Partnern gegebenenfalls? Wie ist der Stand der Planung in Bezug auf die angekündigte Realisierung von Großprojekten im Ausland im Bereich thermischer Kraftwerke, Windenergie und Solarthermie? Wie hoch ist der geplante Prozentsatz an regenerativen Energien im Verhältnis zu konventionellen, fossilen Energien im Ausland?

4) Im Jahr 2011 lag die Ausschüttung an die Anteilseigner bei 100 Mio. Euro, bei einem Gewinn nach Steuer von 4,9 Mio. €. Wurden 2011 und 2012 die Mittel für die Ausschüttungen aus der Dividende finanziert oder aus den Rücklagen genommen und wenn ja in welcher Höhe? Wird prognostiziert, dass 2013 die Finanzierung der STEAG ohne Rückgriff auf die Gesellschafter erfolgen wird und die Rückflüsse in der prognostizierten Höhe erfolgen?

5) Aus welchen Gründen wurde ein „Strategie“-Papier formuliert und von Herrn Pehlke (allein in seiner Funktion als Aufsichtsratschef), von Herrn Vassiliadis (IG BCE) und Herrn Engel (Evonik) unterschrieben, obwohl das unterzeichnete Papier keinerlei rechtliche Bindung hat, sich vom Shareholder Agreement inhaltlich nicht unterscheidet, in seiner strategischen Ausrichtung bereits im Gesellschaftervertrag formuliert ist und daher lediglich eine Willensbekundung dazu ist, dass sich die Unterzeichner – ungeachtet der Gültigkeit zwischen den Gesellschaftern der STEAG – an die Common Road Map halten möchte?

6) Waren DSW21 und DEW21 an Gesprächen zu den Vereinbarungen, die in Punkt 1 bis 7 des „Strategie“-Papieres festgelegt sind und an den Überlegungen und Diskussionen zur strategischen Ausrichtung der STEAG umfänglich beteiligt? In welcher Weise fühlen sich DSW21 und DEW21 an das „Strategie“-Papier gebunden?

7) Laut Geschäftsbericht 2011 sollen nach einem 5-Punkte-Programm neue Großkunden und Stromhändler in die Stromvermarktung mit einbezogen werden. Welche sind das 2012 gewesen?

8) Wie ist der aktuelle Stand zu den 2011 dargestellten Stilllegungsplänen und dem Auslaufbetrieb der Kraftwerke Lünen 6 und 7, Herne 3 und Venne, West 1 und 2 in Voerde?? Gibt es Überlegungen, diese weiterlaufen zu lassen, da ein Rückbau möglicherweise teurer wäre?

9) Wie hoch sind die geplanten Investitionen in die aus ökologischer Sicht notwendige Modernisierung des bestehenden Kraftwerkparks? Werden Investitionen unter Abwägung von Rendite- und Risikogesichtspunkten in den Bau von Gas- und Dampfkraftwerken (GuD) und Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerke 2013/2014 getätigt? Ist nach Einschätzung des Konsortiums und der Dortmunder Anteilseigner ein GuD zurzeit wirtschaftlich rentabel? Wenn nein, welche Auswirkung hat das auf die mittelfristige Planung?

10) Wie weit sind die Planungen für die bereits zugesagte Einrichtung 2013 eines Beirats mit politischer Beteiligung und als beratendes Gremium gediehen, d. h. zu welchem Datum wird dieser Beirat eingesetzt werden, der bereits für das 1. Quartal 2012 im AFBL am 20.12.2011 zugesagt wurde? Ist die Verhandlung mit der Kommunalaufsicht Düsseldorf in Abstimmung mit der STEAG und den beteiligten Kommunen und der KSBG in Bezug auf die Einrichtung des Beirates abgeschlossen?

11) Das NRW-Transparenzgesetz und die Hinwirkungspflicht sehen die Veröffentlichung der Aufsichtsratseinkünfte in Bezug auf kommunale Betriebe vor, die gesetzliche Regelung gilt für alle Besetzungen nach 2009. Wie hoch sind die Einkünfte des seit Januar 2013 tätigen STEAG-Aufsichtsratsvorsitzenden?

12) Gibt es Überlegungen, eine neutrale Person als Schlichter im Fall einer nicht einstimmigen Entscheidungslage im Gesellschafterkreis einzusetzen? Gibt es bereits konkrete Entscheidungen dazu, den Evonik-Aufsichtratschef Werner Müller als Schlichter gegebenenfalls einzusetzen? Worin besteht der „Eskalationsmechanismus“, der im Falle eines Konfliktes bei strategischen Unternehmensentscheidungen, die NICHT einstimmig getroffen werden, zur Lösung eingesetzt wird? Warum beschränkt man sich nicht auf die im Gesellschaftervertrag festgelegten Möglichkeiten, Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschaftern mithilfe der Schiedsgerichtsordnung (DIS-SchO) und den Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DIS-ERGeS) zu lösen?

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