die Fraktionen BÜNDNIS90/Die GRÜNEN, CDU und Die Linke+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Ergänzungsantrag und bitten um Beratung und
Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass
a. der Dortmunder Stadtwald vielfältige Funktionen erfüllt. Dazu zählen
aktuell insbesondere:
- seine Nutzfunktion (wirtschaftliche Bedeutung des Waldes)
- seine Schutzfunktion (Bewahrung der Stabilität des Naturhaushaltes;
Sicherung von Naturgütern; Wasserspeicher; Wasser- und Klimaschutz;
Kohlenstoffspeicher; Erhalt von Biotopen und Artenvielfalt, etc.)
- seine Erholungsfunktion (stille Erholung; Freizeitaktivitäten;
Gesundheitsschutz)
b. der Dreiklang der unterschiedlichen Waldfunktionen aus Nutz-,
Schutz- und Erholungsfunktion angesichts durchgreifender
Veränderungen unserer Umwelt gerade in einem urbanen
Raum wie Dortmund neu bewertetet und gewichtet werden muss.
c. der Erhalt und der Ausbau der Schutzfunktion des Waldes angesichts
klimatischer Veränderungen zukünftig Priorität haben muss.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, unter Einbindung
der Politik in einem breit angelegten Beteiligungsprozess in
Zusammenarbeit mit Vertretern der Naturschutzverbände und anderer
relevanter Verbände mit Bezug zum Wald sowie mit fachlicher Unterstützung
durch externe ExpertInnen, der Biologischen Station Kreis Unna/Dortmund
und des Landesbetriebs Wald und Holz ein ganzheitliches, ökologisches
Waldkonzept zu erarbeiten:
a. Ausgehend vom aktuellen Zustand soll das Waldkonzept eine Klimaanpassungsstrategie für einen gesunden Dauerwald entwickeln und dafür Handlungsempfehlungen aufzeigen.
b. Primäres Ziel ist es, die Vitalität, Stabilität und Resilienz des Dortmunder Stadtwaldes im Klimawandel zu stärken.
c. Angesichts der klimatischen Veränderungen und der besonderen Problematiken im urbanen Raum ist das Waldkonzept dabei insbesondere auf die Bewahrung der Schutzfunktion (Klimaschutz, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt, CO2 -Speicherung, Artenvielfalt/Artenschutz und Bodenfruchtbarkeit) auszurichten und der Wald bei Bedarf entsprechend umzubauen. Wo es sinnvoll erscheint, kann auf Maßnahmen der natürlichen Verjüngung zurückgegriffen werden, um überalterte Bestände, die infolge von Trockenheit oder anderen Klimafolgeerscheinungen unter Druck geraten sind, zu stabilisieren. Die Funktion des Waldes als Naherholungsgebiet und Raum zur Freizeitnutzung soll grundsätzlich weiterhin gegeben sein.
d. Für den Zeitraum der Erarbeitung des städtischen Waldkonzepts wird die Waldbewirtschaftung auf Maßnahmen zur Waldpflege (Abwehr von Krankheiten, wie z. B. Eschentriebsterben, Borkenkäferbefall), der Verkehrssicherung und der Gefahrenabwehr beschränkt. Erkenntnisse, die aus der Reduzierung des Holzeinschlages gewonnen werden, fließen in das Waldkonzept ein.
e. Der Rat beschließt, dass eine Habitatbaumkartierung nach den Vorgaben des Landesbetriebs Wald und Holz im Rahmen der „Biotopholzstrategie Xylobius NRW“ durchgeführt wird und die entsprechenden Habitatbäume (vorbehaltlich der
Verkehrssicherungspflichten)
erhalten werden. Es soll geprüft werden, ob diese Arbeiten durch den eigenen Forstbetrieb geleistet werden können oder ob sie gegebenenfalls extern zu vergeben sind.
f. Als weitere Maßnahme beschließt der Rat der Stadt Dortmund, bereits vor Erstellung eines Waldkonzeptes zeitnah zu prüfen, inwieweit die bestehende Kulisse der Flächen für eine natürliche Waldentwicklung bzw. Wildentwicklungsgebiete sukzessive auf 30 Prozent ausgeweitet werden können. Die Erweiterung der Wildentwicklungsgebiete soll unter dem Aspekt des Lückenschlusses mit angrenzenden kommunalen Stadtwäldern priorisiert werden.
g. Der Entwurf des Waldkonzepts wird den politischen Gremien im vierten Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.