Zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir Sie, folgende Anträge zur Beratung zu stellen.
1. Das von der Verwaltung angekündigte Messprogramm für sechs Einzelstandorte ist mit der IG „Vorsicht-Hochspannung“ abzustimmen. Nach Abschluss der Messungen und Vorlage der Ergebnisse werden diese von einem unabhängigen Gutachter begutachtet und eine Bewertung der Konsequenzen vorgenommen. Die Auswahl des externen Gutachters erfolgt in enger Abstimmung von Umweltverwaltung und der Interessengemeinschaft.
2. Die Wohnbauflächen Bergfeld und Steinsweg, von denen größere Flächenanteile innerhalb eines Korridors von 180 m beidseits der Mittelachse entlang von Hochspannungsfreileitungen liegen, werden darauf hin untersucht, inwieweit eine Reduzierung der Wohnbauflächen vorgenommen werden kann, so dass die Bebauung außerhalb dieser Zone liegt. Alternativ wird geprüft, ob eine Erdverkabelung stattfinden kann.
3. Einzelflächen, die in Gänze im 360-m-Korridor liegen, werden von der Wohnbauentwicklung ausgenommen. Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes wird vorbereitet.
4. Potenzialflächen, die in Randbereichen tangiert sind, werden im Hinblick auf eine Reduzierung oder Aufgabe der Flächen überprüft.
5. Der Ausschuss stellt fest, dass unter Berücksichtigung relevanter Meta-Analysen von Studien, die den Zusammenhang von Erkrankungen und elektromagnetischer Exposition untersucht haben, der Abstandserlass NRW und der Vorsorgewert von 10 Mikrotesla nicht ausreicht, um Krankheitsrisiken zu minimieren.
6. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Bauleitplanung auf einen Sicherheitskorridor von mindestens 360 m auszurichten. Bei Wohnbebauung im Bestand wird gegebenenfalls eine Erdverkabelung angestrebt.