Der Rat weist die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den zuständigen Gremien (Gesellschafterversammlung/Aufsichtsrat) der städtischen Beteiligungsunternehmen an bzw. fordert diese auf, auf geeignete Weise darauf hinzuwirken, dass zukünftig beim Abschluss von Neuverträgen bzw. bei der Verlängerungen von Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern der kommunalen Beteiligungsgesellschaften, analog dem Verfahren zur Anwendung des Verpflichtungsgesetzes, eine Einverständniserklärung des Anzustellenden zum Vertrag genommen wird, die eine Offenlegung der Gesamtbezüge nach Maßgabe der Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex ermöglicht.